Aufsichtsräte sind über sogenannte D&O-Versicherungen kaum informiert.
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Wien. In Zeiten der Finanzkrise ist das Berufsleben von Managern und Aufsichtsräten mitunter hoch riskant. Diesen Schluss legt ein Bericht des internationalen Risk-Management-Unternehmens Towers Watson nahe. Dieser belegt, dass Unternehmen immer mehr Geld in die Hand nehmen, um die eigene Führungsriege vor eventuellen Klagen zu schützen. Demnach hat in den USA 2011 rund ein Viertel der börsenotierten Betriebe die Höchstgrenzen für sogenannte D&O-Versicherungen erhöht. Im nicht-börsenotierten Sektor und im Non-Profit-Bereich war es immerhin jede siebte Firma.
Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung), gern auch als Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnet, wird von Unternehmen für leitende Angestellte oder Aufsichtsorgane abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter. Unternehmen, die solche Versicherungen abschließen, sind dadurch selbst nicht versichert. "Der ungewöhnlich starke Zuwachs der D&O-Versicherungen spiegelt die steigenden Ängste in Bezug auf die Bloßstellung der Unternehmensführung in einem sehr prozessfreudigen Umfeld wider", sagte Larry Racioppo, Chef der D&O-Abteilung bei Towers Watson, zum "Wall Street Journal".
In Deutschland haben mehr als 90 Prozent der Unternehmen für ihre Aufsichtsräte und Vorstände eine Managerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. In Österreich tut das laut Schätzungen nur knapp jedes zweite Unternehmen. Dazu kommt, dass heimische Aufsichtsräte im Vergleich (noch) ziemlich sorglos sind, wenn es um ihren persönlichen Schutz geht. Das geht aus einer Umfrage der Initiative Aufsichtsräte Austria (Inara) hervor. Untersucht wurde, wie gut sich Manager hierzulande absichern, und das Ergebnis ist ernüchternd. Demnach verfügt nur jeder fünfte Aufsichtsrat (18 Prozent) über eine Kopie des D&O-Versicherungsvertrages jenes Unternehmens, für das er tätig ist. In Deutschland trifft das mit 36 Prozent auf doppelt so viele Aufsichtsorgane zu.
Lediglich 30 Prozent der Aufsichtsräte haben Kenntnis über den genauen Inhalt ihrer Versicherung. Auf die Frage, ob die beaufsichtigten Unternehmen ihren Aufsichtsräten die D&O-Vertragsbedingungen ungefragt übermitteln, antworteten 82 Prozent mit "nein".
"58 Prozent der Aufsichtsräte wissen daher nicht, welche Ausschlüsse in den Polizzen stehen, wie hoch die Deckungssumme ist und kennen oft nicht den Namen des Versicherers", heißt das bittere Resümee des Inara-Berichtes. "Selbst sorgfältige und gewissenhafte Aufsichtsräte sind nicht hundertprozentig gefeit, etwas zu übersehen oder Fehler zu machen und daher unter Umständen für Schadenersatzzahlungen herangezogen zu werden", gibt Gottfried Gassner, Partner bei Binder- Grösswang-Rechtsanwälte zu bedenken. "Aufsichtsratsmitglieder haften dabei dem Unternehmen uneingeschränkt und somit auch mit ihrem Privatvermögen. Gute D&O-Versicherungen sorgen für ruhigere Nächte."
Dabei zeigt sich, dass eine D&O-Versicherung oft nicht reicht. Zwölf Prozent der österreichischen Aufsichtsräte sichern sich mit einer zusätzlichen Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ab. In Deutschland haben 58 Prozent der Manager eine Strafrechtsschutzversicherung, die sowohl das hohe Honorar der Strafverteidiger als auch Gutachter- und Gerichtskosten decken soll, abgeschlossen. Wie wichtig eine persönliche Zusatzversicherung sein kann, zeigen prominente Fälle wie Enron oder WorldCom. In beiden Fällen mussten leitende Angestellte Millionen US-Dollar aus der eigenen Tasche zahlen, weil die vom Unternehmen abgeschlossenen D&O-Versicherungen nicht mit den horrenden Gerichtskosten mithalten konnten.
Wissen
Wer kann eine D&O-Versicherung abschließen? Der Abschluss ist laut Inara grundsätzlich für solche Unternehmen möglich, die in Form einer juristischen Person geführt werden, also Aktiengesellschaften (Public Companies) und Rechtsformen mit beschränkter Haftung (Limited Companies). Welche Forderungen deckt die Versicherung ab? Die D&O Versicherung deckt Vermögensschäden aufgrund bestimmter Pflichtverletzungen ab, ausgenommen ist jedoch eine vorsätzliche Schadensverursachung. Die Versicherten sind laut Inara sowohl gegen Forderungen Dritter als auch gegen Forderungen des eigenen Unternehmens geschützt.