Kann man Farbkombinationen rechtlich schützen? | Schweiz: Red Bull registriert die erste Farbkombination. | Bern/Wien. Red Bull hat mit Blau/Silber als erstes Unternehmen in der Schweiz eine Kombination von zwei Farben als Farbmarke registrieren lassen. Somit kann sich der Salzburger Getränkehersteller gegen Schweizer Nachahmer zur Wehr setzen. Mit einer repräsentativen Umfrage konnte Red Bull beweisen, dass die Schweizer mehrheitlich die Farbkombination mit seinem Energy Drink verbinden.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
67 Prozent der 1112 Befragten ordneten laut der Studie Blau/Silber spontan beziehungsweise ungestützt Red Bull zu. Besonders Jüngere und Personen aus der deutschen und italienischen Schweiz konnten die Farbkombination häufiger erkennen als Ältere und Westschweizer.
Für die Anmeldung einer Farbmarke muss in der Schweiz - wie auch in Österreich - bewiesen werden, dass ein Großteil der Bevölkerung im ganzen Land, also nicht nur lokal, die Farbe einem bestimmten Unternehmen zuordnet.
"Diese sogenannte Verkehrsgeltung kann die Firma mit einer Umfrage begründen. Als Nachweis gelten auch viele Werbeeinschaltungen und verteilte Prospekte, mit denen die Farbe oder Farbkombination bekannt gemacht wurde", erläutert Maria Rabl vom Österreichischen Patentamt.
Die Marke kann für insgesamt 45 Klassen von Waren und Dienstleistungen angemeldet werden. Die erstmalige Anmeldung für bis zu drei Klassen beim Patentamt kostet in Österreich 350 Euro und bietet zehn Jahre nationalen Schutz. Nach zehn Jahren kann der Schutz für 500 Euro jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum sind erst neun Farbmarken zugelassen, darunter Nivea-Blau, das Gelb der Schweizerischen Post und das Rot des Liechtensteiner Werkzeugherstellers Hilti.
In Österreich sind derzeit etwa 20 Farbmarken registriert, darunter rund fünf abstrakte Farbmarken, also Farbkombinationen.
Das typische Manner-Rosa zum Beispiel ist in Österreich für die Klasse Süßwaren, Backwaren und Waffelschnitten angemeldet. Postgelb ist für Transportdienstleistungen wie Post- und Briefzustellung im Markenregister erfasst.
Red Bull hat seine Farbkombination Blau/Silber im Jahr 2001 beim Österreichischen Patentamt für alkoholfreie Erfrischungsgetränke und Energy Drinks angemeldet. Die OMV hat die Kombination aus Enzianblau und Gelbgrün für sechs Klassen registrieren lassen.
Idente Marken möglich
Theoretisch kann eine idente Marke zu einer bereits bestehenden beim Österreichischen Patentamt registriert werden, weil das Amt keine älteren Rechte prüft: "Man kann also zum Beispiel das für Milka typische Lila registrieren lassen und Schokolade in der gleichen lila Verpackung vertreiben, nur wird man schnell Probleme mit der Firma Milka bekommen", sagt Daniela Sibitz vom Juristischen Auskunftsdienst des Österreichischen Patentamtes.
Die Rechte sind erst nach der Registrierung der identen Marke durchsetzbar. Beim Patentamt kann der rechtmäßige Markeninhaber die Löschung der Marke des Nachahmers verlangen.
"Außerdem gibt es straf- und zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche", erklärt Sibitz.
Soll eine Marke EU-weit als Gemeinschaftsmarke geschützt werden, so ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit Sitz in Alicante in Spanien zuständig.
Internationalen Schutz in bis zu 84 Ländern erlangt eine Marke mit der Anmeldung bei der World Intellectual Property Organization (Wipo).