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Ehrenrettung für eine "Abgelegene": höchste Zeit für eine Würdigung der Unabhängigkeitserklärung.
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"Männer und Frauen von
Österreich!In den Tagen größter Bedrängnis durch Krieg und Kriegsfolgen richten wir an Euch alle unser Wort!Rafft Euch auf! Wirkt zusammen zu unser aller Befreiung! Helft mit, das vormalige unabhängige Gemeinwesen der Republik Österreich wieder aufzurichten! (. . .)"
So ging Regierungserklärung anno 1945.
Am 27. April proklamierten die Parteichefs von SPÖ, ÖVP und KPÖ die Unabhängigkeit der Republik Österreich, taten die Einsetzung einer Provisorischen Staatsregierung kund und veröffentlichten gleich auch noch eine erste Regierungserklärung voller Pathos und Rufzeichen nach jedem Satz. Die sechs Seiten dieser historischen Dokumente, wie sie am 1. Mai 1945 im Staatsgesetzblatt publiziert wurden, sollten eigentlich eine zumutbare Pflichtlektüre für Oberstufenschüler sein.
Die Sprache ist pointiert und griffig, wunderbar anschaulich und, das vor allem, allgemein verständlich - der Kontrast zu heutigen Gesetzestexten, deren Inhalt sich nur noch einschlägig geschulten Experten erschließt, könnte also nicht größer sein. Zu den wenigen österreichischen Grundsatzdokumenten, die heimischen Schülern im Original zumutbar sind, gehört die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 definitiv dazu. Die übrigen sind, wen es interessiert, ein gutes Dutzend Artikel des Bundes-Verfassungsgesetzes von 1920 und des Staatsgrundgesetzes von 1867 sowie die ersten 14 Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1945.
Doch auf die Idee, der Unabhängigkeitserklärung den ihr gebührenden Platz im politischen Bewusstsein der Republik zu verschaffen, müssen die Pädagogen schon selbst kommen. Die offizielle Politik nämlich hat die Erinnerung an das Ereignis seit Jahrzehnten zur Seite geschoben. Statt mit dem politischen Coup ihrer Vorgänger zu wuchern - der Schritt war riskant und im Westen des Landes anfangs durchaus umstritten -, haben die späteren Regierungen sich auf einfachere und eingängigere Gedenkmomente konzentriert, in erster Linie natürlich den Staatsvertrag und den Beschluss der
Neutralität.
Nichts veranschaulicht dies deutlicher, als Entstehungsgeschichte, Ort und Umgang mit dem 1966 enthüllten Denkmal für die Staatsgründung nach dem Zweiten Weltkrieg. Der ursprüngliche Entwurf des Bildhauers Heinrich Deutsch für ein eindrucksvolles Granitdenkmal erschien den damals Verantwortlichen als zu teuer, zu groß und wohl auch zu unpassend. Also wurde dieses kurzerhand auf eine von der Voest hergestellte Stahlkonstruktion redimensioniert und an die Peripherie der Stadt, ins Niemandsland des Schweizer Gartens beim Landstraßer Gürtel verbannt. Weit weg von den erinnnerungspolitisch starken Orten der Wiener Innenstadt. Aus den Augen, aus dem Sinn.
Als Kontrapunkt haben der Rechtsanwalt Alfred J. Noll und der Verfassungsexperte Manfried Welan 2010 den Versuch einer Ehrenrettung unternommen und in einem schmalen Bändchen Gedanken und Kritik am Umgang des offiziellen Österreichs mit der Unabhängigkeitserklärung 1945 zusammengetragen ("Die Abgelegene", Czernin Verlag).