Viele erhoffen von der EU-Verfassung endlich einen wirksamen Schutz für Europas Öffentliche Dienste. Ein völliger Kahlschlag ist aber viel wahrscheinlicher.
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Als am 1. Mai 1999 der Vertrag von Amsterdam in Kraft trat, waren viele erleichtert: Mit dem Artikel 16 stand endlich im EU-Recht, dass es Öffentliche Dienste gibt ("Dienste im allgemeinen Interesse" nennt es die EU), und dass diese Dienste schützenswert sind. Unsere Strom-, Wasser-, Gesundheits- oder Verkehrsversorgung schien abgesichert.
Die Erleichterung währte kurz, denn die EU-Kommission machte aus dieser Schutzklausel das genaue Gegenteil. Mit jeder Binnenmarktstrategie wurde ein weiterer Sektor gnadenlos liberalisiert. Strom, Gas, Telekom und Post sind schon abgefertigt, Verkehr wird gerade vorbereitet. Mit Veröffentlichung der Binnenmarktstrategie sitzt die Wasserversorgung zitternd im Wartezimmer. Auch das Grün- und Weißbuch zu "Diensten im Allgemeinen Interesse" gibt wenig Anlass zur Freude: Die EU-Gremien sind von der Religion beseelt, dass der Staat für seine öffentlichen Dienste nur mehr auf den Markt gehen darf wie unsereins in den Supermarkt, um dort zu nehmen und zu zahlen wie unsereins an der Kassa. Die Last bleibt der Gesellschaft, der Profit wird privat.
Aber öffentliche Dienste sind nicht einfach irgendwelche Waren, sondern Teil unserer Gesellschaft, und es gibt mittlerweile Regalmeter an Literatur, dass "der Markt" öffentliche Dienste oft schlechter oder zu wenig bereitstellt.
Umso mehr hoffte man auf eine Entspannung mit der EU-Verfassung. Tatsächlich kam in der Neufassung des Artikel 16 (er heißt nun Artikel III-6) ein Satz dazu: Die EU wird beauftragt, die "finanziellen Rahmenbedingungen" für diese Dienste an der Allgemeinheit festzulegen. Was das heißt, das weiß niemand so genau. Da aber das Wettbewerbsrecht noch immer über allem steht, überwiegt die Befürchtung, dass dieser Satz der willkommene Freibrief ist, um mit dem Rasenmäher über alles auf einmal darüber zu fahren.
Genau das hat die EU-Kommission auch vor: Im Weißbuch zu "Diensten im Allgemeinen Interesse" schreibt sie, dass sie auf die EU-Verfassung warten will, um dann einen gesetzlichen Rahmen für alle öffentlichen Dienste zu erlassen. Aber die EU-Kommission hat ihre Meinung nicht geändert: Sie will weiter liberalisieren.
Wir können uns also schon darauf vorbereiten, Österreichs Wasserwerke, Verkehrsbetriebe und Spitäler auf den Markt zu werfen. Vielleicht ergeht es uns ja wie in Großbritannien: Deren Wasserpreis hat sich seit der Privatisierung verdoppelt, ein Viertel weniger Menschen fährt mit dem Bus, und 20 Prozent aller Züge sind zu spät. Aussicht auf Besserung: keine.
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* Claus Faber ist Experte für Europapolitik für die Gewerkschaft der Eisenbahner