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Birnbacher und Landesholding-Chefs legen keinen Einspruch ein.
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Wien/Klagenfurt. Die anderen Betroffenen haben sich bereits festgelegt, nun dürfte es nur noch vom Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz abhängen, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen ihn, die Vorstände der Kärntner Landesholding Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Dietrich Birnbacher in wenigen Tagen Rechtskraft erlangt.
Martinz hatte im Vorfeld erklärt, einen Freispruch zu erwarten und auf einen raschen Verhandlungstermin zu hoffen. Dennoch ließ er am Freitag im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" offen, ob er nicht doch Einspruch gegen die Anklageschrift erheben wird: "Wir haben es bekommen und prüfen es", so der Kärntner ÖVP-Chef, der - vorübergehend - seine Positionen als Landesrat und Landesholding-Aufsichtsratschef zurückgelegt hat.
Birnbacher wird seinerseits keinen Einspruch gegen die Anklageschrift erheben. Das bestätigte sein Anwalt Richard Soyer auf Anfrage. Informationen der "Wiener Zeitung" zufolge planen auch Megymorez und Xander keinen Einspruch. Die Landesholding-Vorstände haben zuletzt in einer Aussendung betont, sich von dem Verfahren die Wiederherstellung ihrer Reputation zu erwarten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten Untreue in Zusammenhang mit jenem Sechs-Millionen-Euro-Honorar vor, das Birnbacher für die Begleitung des 2007 erfolgten Verkaufs der Hypo-Mehrheit an die BayernLB erhalten hat. Beauftragt war der Wirtschaftsprüfer vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider und von Martinz worden, bezahlt hat später die Landesholding.
Die Betroffenen weisen dem Vernehmen nach die Vorwürfe zurück. Martinz betont, "im Rahmen der Gesetze zum Wohle des Landes Kärnten" gehandelt zu haben. Die Chefs der Landesholding verwiesen wiederholt auf zahlreiche Gutachten, die sie vor der Auszahlung des Honorars - und auch zuletzt noch - in Auftrag gegeben haben. Während darin die Zahlung für angemessen und nötig erachtet wird, kommt ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Sachverständiger zu einem anderen Schluss.