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Masken für Schüler ab 10 Jahren, Pflichtschulen, Maturaklassen offen

Von Karl Ettinger

Politik

Ab 7. Dezember sperren Kindergärten auf, Regierung lässt aber Oberstufenschüler im Heimunterricht.


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Volks- und Mittelschüler dürfen – oder müssen – nach dem Heimunterricht seit Mitte November wegen des Corona-Lockdows ab kommendem Montag zurück in ihre Klassen. Auch die Kindergärten werden ab dem 7. Dezember wieder uneingeschränkt, wenn auch unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften, geöffnet. Oberstufenschüler bis zur 7. Klasse, die bereits seit Anfang November im Heimunterricht sind, müssen diesen ebenso wie Österreichs Universitäten weiter fortsetzen. Das sind die Kernpunkte, die die türkis-grüne Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat für das Bildungswesen beschlossen hat.

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Für den Präsenzunterricht in den Klassen wird es allerdings eine Verschärfung geben. Für Schüler ab 10 Jahren, dies betrifft demnach vor allem Mittelschüler und Schüler an der AHS-Unterstufen, gilt ab der Rückkehr in die Klassen auch während des Unterrichts die Verpflichtung, Schutzmasken zu tragen. Gleiches gilt in diesen Klassen für Lehrer. Dies war bis Mitte November nur in den Gängen der Schulgebäude Vorschrift. "Wir machen weiter, aber wir müssen anders weitermachen als bisher", sagte Bildungsminister Heinz Faßmann am Mittwochnachmittag im Bundeskanzleramt. "Ehe wir den Präsenzunterricht aufgeben, ist mir dieses gelindere Mittel lieber", meinte er als Begründung für das verpflichtende Tragen von Schutzmasken für Schüler, die älter als zehn Jahre sind.

Während für die Oberstufenstufenschüler bis zur 7. Klasse weiterhin Heimunterricht gilt, wird für Schüler der Matura- und Abschlussklassen eine Ausnahme gemacht. Auch sie kehren zum Präsenzunterricht in die Schulen zurück, um eine längere Vorbereitung in den Klassen auf die Reifeprüfung am Ende des Schuljahres 2020/21 sicherzustellen. Schon seit dem Freitag der Vorwoche steht fest, dass die Matura um rund drei Wochen auf den 20. Mai bis 31. Mai 2020 (schriftliche Prüfungen) und 7. Juni (mündliche Prüfungen) nach hinten verschoben wird.

Zusatzräume statt Schichtbetrieb

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Nicht vorgesehen ist bei den Maßnahmen, die ab 7. Dezember für die Schüler und Schulen gelten, ein Schichtbetrieb ähnlich wie nach dem ersten Corona-Lockdown im Frühjahr. Damals wurden die Klassen geteilt, damit weniger Schüler in den Klassen sind, um das Corona-Ansteckungsrisiko zu verringern. Diese Maßnahme war auch von Lehrervertretern für die Rückkehr in die Schulen ab kommenden Montag vorgeschlagen und von Direktorinnen und Direktoren als sehr vernünftig erachtet worden. Um größere Schüleransammlungen zu vermeiden, soll ab 7. Dezember bei der Rückkehr der Pflichtschüler in die Schulgebäude der Schulbeginn in der Früh jeweils gestaffelt beginnen. Dazu sollen die Gemeinden auch Absprachen mit Transportunternehmen treffen, um zu organisieren, dass nicht alle Schüler gemeinsam in der Früh eintreffen.

Hauptgrund dürfte sein, dass für Schüler, für die in den Schulgebäuden nicht ausreichend Platz vorhanden ist, mit einer anderen Maßnahme zusätzlicher Platz geschaffen werden soll. Für sie werden Ausweichquartiere möglichst in gemeindeeigenen Einrichtungen gesucht. Allerdings ist ein entsprechender "Bittbrief" erst in der Vorwoche von Bildungsminister Faßmann und dem Präsdenten des österreichischen Gemeindebundes, Alfred Riedel, an Schulen und vor allem Bürgermeister geschickt worden. In Wien steht laut dem neuen Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) bereits mittels Vereinbarung fest, dass die Volkshochschulen freistehende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen werden. Aber auch da sind die Arbeiten zur Klärung der Details noch im Laufen.

Auch für Berufsschüler gilt grundsätzlich weiter Heimunterricht. Es ist aber zulässig, dass stundenweise bis zu 25 Prozent der Schüler einer Klasse an den Schulstandort kommen beziehungsweise geholt werden. Gleiches gilt für Oberstufenschüler. Zur Vorbereitung einer Schularbeit können es bis zu 50 Prozent sein.

Sonderregelung für Schularbeiten

Eine Sonderregelung gilt ab 7. Dezember für Schularbeiten. Für diese kann laut Bildungsministerium auch die ganze Klasse in die Schule geholt werden, wenn dies die räumlichen Möglichkeiten zulassen. Generell gilt die Regel, dass im laufenden Semester nur eine Schularbeit pro Fach durchgeführt wird. Ist das nicht möglich, so kann die Notengebung auch mittels anderer Formen der Leistungsbeurteilung erfolgen. Schularbeiten müssen eine Woche vor dem Termin bekannt gegeben werden. Das Stoffgebiet muss dabei für die Schüler "angemessen" und "bewältigbar" sein.

Musik- und Sportunterricht sollen nach Möglichkeit im Freien erfolgen. Schulveranstaltungen sind weiterhin untersagt.

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es den ausdrücklichen Aufruf des Bildungsministers, den freiwilligen Corona-Massentest in Anspruch zu nehmen. In Wien ist das – nach Anmeldung – geinsam mit der anderen Bevölkerung von Freitag, 2. Dezember bis 13. Dezember, möglich, in Vorarlberg und Tirol von 4. bis  6. Dezember. In den anderen Bundesländern gibt es für Lehrkräfte am kommenden Wochenende 5./6. Dezember einen eigenen Termin. Das Bildungsministerium hat nochmals klargestellt, dass ein "Schwänzen" des Antigentests keine negativen Folgen für Pädagogen haben werde. Allerdings können Direktoren autonom Maßnahmen für Lehrer festlegen, die nicht am Corona-Test teilgenommen haben, beispielsweise, dass diese Lehrer auch Schutzmasken im Unterricht tragen müssen. Ab Jänner sind regelmäßige Schnelltests für Lehrer vorgesehen.