Regierung verhandelte bis in den späten Abend, Kundmachung der Maßnahmen-Verordnung wurde verschoben.
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Der Start der neuen Corona-Regeln wird um einen Tag verschoben. Die Verhandlungen über die neue Verordnung innerhalb der Bundesregierung zogen sich bis in die späten Abendstunden am Dienstag, weshalb auf Mittwoch vertagt wurde. Die Maßnahmen können erst am Folgetag der Kundmachung gelten. Theoretisch kann dies auch erst um 23.59 der Fall sein. So weit ließ man es am Dienstag aber erst gar nicht kommen.
Die Maßnahmen, die nun wohl erst ab Donnerstag in ganz Österreich wieder gelten, sollten dafür sorgen, die Infektionsdynamik ein wenig zu bremsen. Wie bisher in Wien wird für das ganze Bundesgebiet wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen verordnet, nur wird sie etwas anders ausgestaltet sein. So viel war am Dienstag bereits fix.
In einem Abstimmungsentwurf, der den Ländern und der Corona-Kommission am Dienstagnachmittag für eine kurze Stellungnahme kommuniziert wurde, war eine Wahlfreiheit zwischen dieser Maßnahme und einer 3G-Regel enthalten. Formal ist das der "Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr". Antigentests werden demnach 24 Stunden akzeptiert, PCR-Ergebnisse 72 Stunden. So war es zumindest vorgesehen. Dem Vernehmen nach bestand aber noch "Koordinierungsbedarf". So sagt man in Regierungskreisen, wenn es gewisse Unstimmigkeiten gibt.
Gültigkeit bis 20. April geplant
Die neue Verordnung sollte jedenfalls bis zum 20. April gelten, was freilich die Frage aufwirft, wie die Rückkehr zu 3G als Ersatz für das Tragen der Maske mit der Reduktion der kostenlosen Tests zusammenpasst. Freilich, wer ungeimpft ist und dessen Gratistests ausgeschöpft sind, könnte bei der geplanten Umsetzung mit der Maske ins Lokal, am Sitzplatz könnte der Mundschutz dann wieder abgenommen werden. In der Disko müsste aber auf der Tanzfläche die Maske getragen werden, wenn ein 3G-Nachweis nicht vorliegt.
Bei der Frage der Quarantäne-Ausnahme gab es am Dienstag wiederum Konflikte zwischen SPÖ- und ÖVP-geführten Bundesländern. Diese Frage wird allerdings nicht mit der Verordnung zu den Maßnahmen behandelt. (sir)