3G-Variante nur für Nachtgastronomie und größere Veranstaltungen.
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"Die sehr intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition zu diesen Maßnahmen haben deutlich länger gedauert, als wir uns das alle gewünscht hätten", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch. Am späten Nachmittag war es schließlich aber doch so weit. Die neue Verordnung liegt nun vor.
Demnach gilt ab heute, Donnerstag, wieder die generelle Maskenpflicht in allen Innenräumen wie im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleistern, am Arbeitsplatz oder in Kultureinrichtungen. Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (Theater, Oper, Kino) muss man die Maske tragen.
Quarantäne verkürzt
Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 100 Personen hat der Veranstalter aber eine "Wahlmöglichkeit". Entscheidet sich dieser für eine 3G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht. Dieselbe Regelung gilt künftig auch für die Nachtgastronomie. Von der Maskenpflicht befreit ist man zum Beispiel im privaten Wohnbereich oder bei Proben oder künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung.
Eine Neuerung gibt es auch für die Quarantäne-Regel für positiv Getestete, diese wird verkürzt: Ab dem fünften Tag der Absonderung gilt bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit, dass die Absonderung beendet ist. Es gilt jedoch weitere fünf Tage eine sogenannte Verkehrsbeschränkung – das bedeutet, dass man zum Beispiel eine FFP2-Maske bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs, tragen muss und Großveranstaltungen meiden soll.
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