Fuchs-Söhne-Stiftung: Insolvenzanwalt wartet als Privatbeteiligter auf Anklage.
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Wien.Nicht einmal 20.000 Euro haben jene vier Ernst-Fuchs-Bilder eingebracht, die das Vermögen der insolventen Kunstpark Wien Privatstiftung eines Sohns und eines Stiefsohns des berühmten Malers darstellten. Um den bestehenden Millionenforderungen - nicht zuletzt von Seiten der Kärntner Hypo - doch noch substanziellere Beträge entgegenhalten zu können, hofft der Masseverwalter, Insolvenzanwalt Christian Podoschek, nun auf den Rechtsweg.
Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen mehrere Personen wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen. Dabei geht es um einen Hypo-Kredit für das Projekt Kunstpark "Paradiso" der Fuchs-Söhne in Wien, das nie verwirklicht wurde. Das offene Obligo bei der Bank belief sich zuletzt auf gut 3,3 Millionen Euro.
Podoschek will nun die Entwicklungen im Strafverfahren abwarten. Es sei zu hören, dass die Einvernahmen im Rahmen der Ermittlungen im Sommer beendet sein werden und dann über eine mögliche Anklage entschieden wird. Er gehe davon aus, dass es zu einem Hauptverfahren kommen werde, so der Masseverwalter. Er werde darin als Privatbeteiligter Ansprüche geltend machen.
Was dabei tatsächlich für die Gläubiger der Stiftung zu holen ist, dürfte nicht zuletzt davon abhängen, welche Personen von einer möglichen Anklage betroffen wären und um welche Delikte es dabei geht. Alle haben dem Vernehmen nach Anschuldigungen dahingehend zurückgewiesen, dass - je nach Zugehörigkeit zur Bank oder zur Stiftung - die Hypo den Kredit leichtfertig vergeben hätte, oder das Geld später zweckwidrig abgezweigt worden wäre. Wie berichtet, soll es laut Unterlagen der Soko-Hypo vom November 2011 in Beschuldigtenvernehmungen der beiden Fuchs-Söhne im April 2011 Teilgeständnisse in Richtung grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gegeben haben. Ob diese gegebenenfalls nach wie vor aufrecht sind, ist nicht bekannt. Ein Anwalt der Fuchs-Söhne wollte am Montag zu den Vorwürfen gegen seine Mandanten keinen Kommentar abgeben.
Eines ist jedoch klar: Scheitert der Plan, substanzielle Beträge vor Gericht zu erstreiten, dürfte sich die Konkursquote deutlich unter einem Prozent bewegen. Wie zu hören ist, beliefen sich die Forderungen der Gläubiger zuletzt auf rund fünf Millionen Euro.