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Massive Bedenken der Juristen

Von Veronika Gasser

Europaarchiv

Die von der Koalition beschlossene Volksbefragung löst bei Verfassungsexperten massive Bedenken aus. Für Heinz Mayer ist der VP-FP-Antrag "schlimmer als erwartet" und die Begründung für die Zulässigkeit der Befragung "schlicht falsch". Manfried Welan hält die Fragestellung des Antrags für "verfassungsmäßig bedenklich".


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Eine gleichlautende Einschätzung kommt vom Völkerrechtler Peter Fischer, Vorstand des Institutes für Europarecht. Der Ausdruck geeignete Mittel gegen die Sanktionen, "enthält eine versteckte Veto- oder Blockadedrohung". Nach Ansicht von Mayer müsste der Bundespräsident es unterlassen, die Volksbefragung anzuordnen.

Allerdings "kann sich die Anordnung von Thomas Klestil nur auf Formales beziehen, inhaltlich kann er nicht Stellung beziehen", so Öhlinger gegenüber der "Wiener Zeitung": "Wenn die Mehrheit des Nationalrates es will, muss der Volksbefragung statt gegeben werden". Der Verfassungsjurist glaubt nicht, dass das Ergebnis im EU-Vertrag von Nizza Eingang findet: "Was soll eine solche Befragung dann?" Der Nizza-Vertrag muss noch im Parlament beschlossen werden. Damit könnte aber die Koalition unter Druck geraten, wenn die FPÖ ihre Zustimmung verweigert, weil die Punkte der Volksbefragung ignoriert wurden. Öhlinger: "Die FP hätte so eine gute Basis, die EU-Institutionenreform und Osterweiterung zu verhindern".