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Massive Kritik an strengeren Asylgesetzen

Von WZ Online

Politik

Wien. Der neue Entwurf zur Fremdenrechtsnovelle von Innenministerin Maria Fekter (V) hat am Freitag Kritik von mehreren Seiten ausgelöst. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält Teile der Fremdenrechtsnovelle von Innenministerin Maria Fekter (V) für verfassungswidrig. Besonders kritisiert er das Vorhaben, bei straffällig gewordenen Asylwerbern ein beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung einleiten zu können, sobald der Staatsanwalt nur Anklage erhoben hat. "Das ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht im Einklang", sagte der Experte.


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Man dürfe Asylwerber nur dann ausweisen, wenn sie schwere Straftaten begangen und verurteilt worden sind, erklärte Mayer. Man müsse bedenken, welche Folgen es für die Betroffenen habe, wenn sie ausgewiesen werden könnten, nur weil ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde. "Das unterläuft ja auch die Unschuldsvermutung." Er habe diesbezüglich "gravierende Bedenken", "das kann so wohl nicht halten".

Als "berechtigt" sieht Mayer hingegen die geplante Änderung bei den Folgeanträgen. Fekter möchte, dass es außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen grundsätzlich keinen Schutz mehr gibt, wenn ein Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht wird. "Folgeanträge können problematisch sein", meint der Verfassungsexperte. Da die Asylverfahren so lange dauern würden, könne sich die Situation im Heimatland des Asylwerbers während des Verfahrens ändern. Um dieses Problem zu lösen, müsse man aber vor allem bei der Dauer der Verfahren ansetzen, glaubt Mayer.

Mayers Kollegen Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger wollen mit einer Bewertung der Novelle warten, bis der entsprechende Text im Detail vorliegt. Bis jetzt erkenne er aber schon "einige Punkte, die nachdenklich stimmen", meinte Funk. "Es scheint wieder auf eine Verschärfung hinauszulaufen."

Asylanwalt Wilfried Embacher etwa erwartet sich dadurch "wenig Wirkung". Als "nicht brauchbar" bezeichnete das Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung. Laut dem Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner sieht die geplante Novelle aus "wie ein Beschäftigungsprojekt für die Höchstgerichte".

"Wir hören bei jeder Verschärfung, dass es um die Verfahrensbeschleunigung geht. Bis jetzt habe ich allerdings wenig Wirkung gesehen", so Embacher. Als "Mittel zur Kriminalitätssenkung" sei sie jedenfalls "absolut untauglich": "Keine dieser Maßnahmen ändert etwas." Der Asylanwalt ärgerte sich darüber, "dass so getan wird, als würde dadurch die Kriminalität gesenkt. Es ist unglaublich, so zu tun, als gäbe es hier einen Zusammenhang." Kritik übte er auch an der geplanten Altersfeststellung per Röntgen: "Das ist keine wahnsinnig zuverlässige Methode. Außerdem gibt es zwischen Jugendlichen und Erwachsenen keine großen Unterschiede mehr (betreffend Rechte, Anm.). Ich sehe nicht, was man damit löst." Als einzig positiv wertet Embacher, dass der Status für subsidiär Schutzberechtigte verbessert werden soll.

Kritik übte auch die Caritas: Generalsekretär Wallner erklärte, auf den ersten Blick sehe die geplante Novelle aus "wie ein Beschäftigungsprojekt für die Höchstgerichte". Denn es seien Maßnahmen drinnen, die sich im rechtsstaatlich und menschenrechtlich heiklen Bereich bewegen. Die geplanten Maßnahmen würden zum Teil wieder bei den Höchstgerichten landen, ist Wallner überzeugt und nannte beispielsweise die geplante Altersfeststellung per Röntgen. Die von Fekter geplanten Maßnahmen würden vom Kernproblem ablenken, welches er in der Qualität der Verfahren ortet: "Wir haben zu wenig Personal und zum Teil schlecht qualifiziertes Personal." Wünschenswert wäre, dass die Verfahren innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. "Davon ist man derzeit deutlich weg", so Wallner. Auch er strich als positiv hervor, dass subsidiär Schutzberechtigte nach fünf Jahren einen Daueraufenthaltstitel erwerben können sollen - "Ein wirklicher Fortschritt".

Das Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich "Kinderstimme" fordert von Fekter, "den geplanten Missbrauch der Medizin durch das Fremdenrecht zu unterlassen". Röntgenuntersuchungen seien "kein brauchbares und kein legitimes Mittel zur Altersbestimmungen", hieß es in einer Aussendung.

Die Sozialistische Jugend Österreich lehnt Fekters Pläne ab und fordert die SPÖ-Minister auf, dem Entwurf nicht zuzustimmen: "Dieser Entwurf enthält nach Expertenmeinung wieder mehrere rechtsstaatlich bedenkliche Passagen." Der Vorsitzende, Wolfgang Moitzi, erklärte: "Eine Ausweitung der Schubhaft und eine Ausweisung ohne rechtskräftige Verurteilung darf nicht infrage kommen, ebenso wenig die abstrusen Röntgen-Pläne zur Altersfeststellung." (APA)

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