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Mehr als bloß Mindeststandards

Von Werner Schroeder

Gastkommentare
Werner Schroeder leitet das Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Eine detaillierte Fassung dieses Textes ist als Policy Brief bei der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) erschienen: www.oegfe.at/policybriefs
© FOTOSTUDIO AM KURFUERSTENPLATZ

Was gegen den Abbau von "Goldplating" spricht.


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Um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Deregulierungsstrategie und hat dabei auch das "Goldplating" ins Visier genommen. Österreich ist bei der Umsetzung von EU-Richtlinien bisher mitunter freiwillig über europäische Mindeststandards hinausgegangen. Ein derartiges "Vergolden" oder "Übererfüllen" von EU-rechtlichen Verpflichtungen will die Regierung rückgängig machen.

Man kann bereits bezweifeln, ob Begriffe wie "vergolden" oder "übererfüllen" überhaupt angemessen beschreiben, dass sich ein EU-Mitgliedstaat freiwillig für einen höheren als den europäischen Mindestschutzstandard entscheidet. Diese Terminologie verschleiert letztlich, dass ein solches Vorgehen keinen bürokratischen Selbstzweck hat. Sein praktischer Nutzen besteht darin, dass auf nationaler Ebene mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Die Fokussierung auf Begriffe wie "Goldplating" steht somit für ein medienwirksames "Framing", mit dem bereits durch die Begriffswahl die öffentliche Meinungsbildung über angemessene rechtliche Schutzstandards in eine bestimmte Richtung gelenkt wird.

Überschätzte Auswirkungen

Sicher ist "Goldplating" problematisch, wenn nationale Gesetze zur Umsetzung von EU-Richtlinien bürokratisch sind und den Unternehmen oder der Verwaltung dadurch unnötige Kosten entstehen. Das hat auch die EU-Kommission betont. Es lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, dass die Verschärfung europäischer Mindeststandards durch österreichische Gesetze "bürokratisch" oder "unnötig" wäre. Empirische Studien haben vielmehr bestätigt, dass die negativen Auswirkungen dieser Praxis auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft deutlich überschätzt werden.

Wer über den Abbau von "Goldplating" nachdenkt, darf außerdem nicht unterschlagen, dass europäische Rechtsangleichung in der Regel im Wege der Mindestharmonisierung stattfindet. Zu diesem Zweck werden in EU-Richtlinien meist lediglich europäische Minimalstandards formuliert. Die Staaten dürfen und sollen jedoch sogar von diesen Standards nach oben abweichen, soweit sie dazu wirtschaftlich oder technologisch in der Lage sind. Dass insoweit für Staaten wie Österreich ganz andere Möglichkeiten bestehen als für Bulgarien oder Griechenland, steht außer Frage.

"Goldplating" ist deshalb wichtig, um die in den EU-Verträgen angestrebten hohen Schutzstandards durchzusetzen. Man muss sich bewusst machen, dass die Rechtsharmonisierung in Europa nicht die wertfreie Angleichung nationaler Gesetze nach dem "Rasenmäherprinzip" zum Ziel hat, sondern die Schaffung inhaltlich angemessener Regulierungsstandards. Die Kompromisshaftigkeit der EU-Politik führt jedoch leider oft dazu, dass das angestrebte hohe Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Verbraucher und Umwelt nicht erreicht wird. Nationales "Goldplating" kann deshalb dazu beitragen, das im Interesse des europäischen Gemeinwohls angestrebte hohe Schutzniveau zu gewährleisten.

Eine solche nationale Schutzverstärkung entspricht auch dem Subsidiaritätsprinzip, dessen Bedeutung die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ja zu Recht betont. Es besagt, dass die EU den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten möglichst wenig einschränken soll, damit diese bessere Standards festlegen können. Übernehmen die Staaten jedoch ohnehin nur per "copy & paste" den EU-Mindeststandard, kann sich der EU-Gesetzgeber eine subsidiaritätsorientierte Rücksichtnahme auf nationale Sonderwünsche letztlich sparen.

Beitrag zur Rechtssicherheit

Das zum Teil gegen höhere nationale Schutzstandards vorgebrachte Argument, Rechtsordnungen mit geringen Anforderungen seien im europäischen Wettbewerb ein Standortvorteil, ist kritisch zu hinterfragen. Derartige Vorteile ergeben sich nicht primär aus dem Regulierungsgrad, sondern aus der inhaltlichen Qualität rechtlicher Steuerung. Lasche Gesetze bedeuten nicht unbedingt einen Wettbewerbsvorteil. Umgekehrt kann "Goldplating" aber einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten, etwa wenn der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung von Richtlinien zusätzliche Anforderungen aufstellt, um die Systematik und Qualität seiner Rechtsordnung zu wahren oder zu verbessern. So konnte dadurch, dass in Österreich das Gewährleistungsrecht der EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie auch auf Verträge zwischen Unternehmen erstreckt wurde, eine unnötige Zersplitterung des hiesigen Kaufrechts vermieden werden.

Die Bundesregierung sollte ihre Pläne zum systematischen Downgrading von Schutzstandards überdenken. Eine Umsetzung von EU-Richtlinien in Österreich, die über europäische Mindeststandards hinausgeht, kann zu mehr Rechtssicherheit, besserer Systematik von Rechtstexten und besserem Schutz in vielen Politikbereichen führen. "Goldplating" ist daher aus der Perspektive der EU-Verträge positiv.

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