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Mehr als nur Ortstafeln

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Novelle soll Gruppenrechte stärken. | Finanzielle Förderung einklagbar. | Sechs anerkannte Volksgruppen. | Wien. "Minderheiten befinden sich in einem Schrumpfungsprozess", erklärte der frühere Zweite Nationalratspräsident Heinrich Neisser am Montag vor Journalisten, "daher muss man etwas tun, um die Volksgruppen zu bewahren". In diesem Sinne hat Neisser gemeinsam mit einer erlesenen Gruppe von Kollegen ein neues Volksgruppenrecht entworfen und den Entwurf am Montag Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) übergeben - schließlich sei Volksgruppenpolitik "eine genuine Aufgabe des Parlaments".


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Zu den beteiligten Experten zählen Kapazunder wie Maria Berger, die Österreich künftig als Richterin am Europäischen Gerichtshof vertritt, oder die Uniprofessoren Bernd-Christian Funk, Theo Öhlinger und Dieter Kolonovits.

Eine Novelle sei notwendig, da das derzeitige Volksgruppenrecht "in einigen wesentlichen Teilen notleidend" sei, befand Funk. Ein bemängelter Aspekt ist etwa die Durchsetzbarkeit von Gruppenrechten: Bislang konnten Vertretungsorganisationen von Volksgruppen keine Rechte geltend machen. Diese Frage sei "befriedigend" gelöst worden, befand Berger.

Die verfassungsmäßige Anerkennung der Volksgruppenvertreter als eigene juristische Person ist laut dem Verfassungsjuristen Kolonovits, der einer der federführenden Autoren des Entwurfs war, ein wesentlicher Aspekt der Novelle. Damit sollen künftig etwa nichtdeutsche Amtssprachen oder "topographische Bezeichnungen", also Ortstafeln, eingeklagt werden können. Für beides ist von der Expertengruppe ein Volksgruppenanteil von zehn Prozent in einer Gemeinde vorgesehen.

Türkische Volksgruppe?

Berger will das neue Volksgruppenrecht jedoch nicht auf die leidigen Ortstafeln beschränkt wissen. Viel mehr gehe es auch um aktive Förderung. So wird die Schaffung eines eigenen Fonds zur Förderung der Volksgruppen angeregt. Auch "angemessene finanzielle Mittel" sollen künftig einklagbar sein.

In Österreich sind sechs Volksgruppen anerkannt: In Wien und Niederösterreich Tschechen und Slowaken, im Burgenland Roma, Kroaten und Ungarn, in der Steiermark und in Kärnten Slowenen. Im Staatsvertrag sind jedoch nur Slowenen und Kroaten explizit erwähnt und genießen daher den besonderen Schutz des Staatsvertrags. Mit dem neuen Volksgruppenrecht soll für alle Volksgruppen der gleiche Schutzstatus geschaffen werden.

Bei den genannten sechs Gruppen muss es übrigens nicht bleiben. Bei der Volksgruppendefinition ist von "Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigener Kultur", die "über mehrere Generationen" - die Experten meinen damit einen Zeitraum von "mindestens drei Generationen", "etwa 100 Jahre" - in Österreich leben. Daher ist es nicht auszuschließen, dass in einigen Jahrzehnten auch etwa eine türkische Volksgruppe anerkannt wird.