Finanzdienstleister beklagen "übertriebene Rechtsmeinung". | Entschädigungstopf für geschädigte Anleger neu gespeist. | Wien. Den rund 130 heimischen Wertpapierfirmen werden straffere Zügel angelegt: Künftig sollen diese mehr Eigenkapital halten müssen. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2007 definiert die Kapitalerfordernisse auf mehrere Arten - abhängig vom Anfangskapital, vom Kreditrisiko (ähnlich wie bei Banken) sowie von den Gemeinkosten und operationellen Risiken, die von der Größe der Wertpapierfirma abhängen. Nach Branchenmeinung gibt es dafür drei alternative Berechnungsmodelle.
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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) fordert allerdings, dass ab der Bilanz 2009 das Kreditrisiko-Kapital zu den nötigen Eigenmitteln addiert werden muss. Je nach Risiko müssten Forderungen künftig mit unterschiedlich viel Eigenkapital unterlegt werden. Gedacht ist diese Regelung dafür, riskante Investments vorsorglich abzusichern.
Der Fachverband der Finanzdienstleister hält dies für übertrieben und nicht gesetzeskonform. Man überprüfe bereits Rechtsmöglichkeiten, dagegen vorzugehen, sagt Philipp Bohrn vom Fachverband zur "Wiener Zeitung". Er sieht darin "keinen Vorteil und keine Stärkung".
Nur in Betrugsfällen
Indes soll, wie berichtet, ab Mai die Entschädigung von Anlegern, die durch betrügerische Wertpapierfirmen ihr Geld verlieren, neu geregelt werden. Diese Maßnahme wird in der Branche begrüßt: "Diese Lösung ist besser als jene, die es zuvor gab", sagt Bohrn. "Damit haben unbeteiligte Unternehmen erstmals eine Rechtssicherheit, mit welchen Beträgen sie schlimmstenfalls für andere Mitglieder haften müssen."
Falls ein Wertpapierunternehmen Gelder an den Anleger nicht zurückgeben kann, springt - analog zur Einlagensicherung bei Banken - bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro die Branche solidarisch ein.
Anleger, die hoffen, dass ihnen Kursverluste abgedeckt wird, freuen sich zu früh: Spekulationsrisiken werden klarerweise nicht abgedeckt. Bei einer der Konzession entsprechenden Geschäftstätigkeit dürfte der Schadensfall somit gar nicht eintreten: Wertpapierfirmen dürfen in Österreich nämlich keine Kundengelder halten - die Regelung betrifft also Fälle, wo Geld durch Betrug oder Veruntreuung verschwindet.
Künftig wird der Topf der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) mehrfach gespeist: Durch jährliche Einzahlungen der Wertpapierfirmen, die sich an der Umsatzhöhe bemessen - ein Teil wird in einen Deckungsstock angespart, der andere Teil soll in eine Versicherung fließen. Dazu kommen Sonderzahlungen, mit denen die Mitglieder im Schadensfalle bis zu einem Maximalbetrag zur Kasse gebeten werden.
Wenn diese drei Summen nicht ausreichen, springt der Staat ein. **
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