Europa hinkt bei Wirtschaftswachstum, Arbeitsproduktivität, Beschäftigungsquote und Forschungsquote, um nur einige zentrale Faktoren zu nennen, hinter den USA und auch Japan nach. Lissabon-Ziel hin oder her. Es scheint teilweise, als ob das natürliche Empfinden, wonach nur ausreichendes Wirtschaftswachstum nachhaltig für Beschäftigung und Wohlstand sorgen kann, verloren gegangen sei.
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In diese Situation - mit ihren Folgewirkungen für den europäischen und die nationalen Standorte - hinein brach aus Deutschland kommend eine neue Diskussion um die Dauer der Arbeitszeiten. Nicht der alte Zopf einer Arbeitszeitverkürzung steht seitdem zur Debatte (mit Ausnahme einiger Unbelehrbarer). Es ist der Gedanke an eine Verlängerung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohnniveau, der seit einigen Tagen die Gemüter quer durch alle Parteien erhitzt. Und sich einmal mehr in plumper Schwarz-Weiß-Malerei zwischen Zustimmung und Total-Ablehnung erschöpft. Aus Sicht des Österreichischen Wirtschaftsbundes macht man es sich damit viel zu einfach. Die wirkliche Frage, die sich stellt, lautet nämlich: Wie organisiere ich Arbeit im Interesse der Betriebe und der Arbeitsplatzsicherheit? Dazu einige Feststellungen aus Sicht des Wirtschaftsbundes.
Flexibilisierung
Die Grenzen für die tägliche Normal- und Höchstarbeitszeit sind derzeit zu eng gezogen und nicht praxisgerecht. Eine generelle Normalarbeitszeitgrenze von 12 Stunden am Tag - unter Beibehaltung der 40-Stunden-Woche bei gleichzeitig längeren Durchrechnungszeiträumen - wäre anzustreben. Die täglichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit sind auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass die täglichen Höchstgrenzen zusammen mit den gesetzlichen Mindestruhezeiten eine doppelte Arbeitszeitbegrenzung darstellen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie gibt übrigens gar keine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit vor. Sie regelt diese nur indirekt über die Vorgabe einer Mindestruhezeit.
Autonomie
Nach der derzeitigen Regelungssystematik müssen flexible Arbeitszeiten in Betrieben in der Regel über Kollektivvertrag durch Zuschläge bzw. Arbeitszeitverkürzungen teuer "gekauft" werden. Dies führt dazu, dass die Kollektivverträge den gesetzlichen Spielraum teilweise nicht zur Gänze oder gar nicht nutzen. Nicht mangels Bedarf der Betriebe, sondern weil eine derart erkaufte Flexibilität für die Unternehmen mit zu hohen Mehrkosten verbunden wäre. Ziel des Wirtschaftsbundes ist es, dass sich die Arbeitszeit-Flexibilität künftig direkt und unmittelbar aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt. Es soll eine moderne und flexible Arbeitszeitgestaltung durch Betriebs- oder Einzelvereinbarungen ermöglichen. Die geschaffenen Freiräume auf betrieblicher Ebene sollen die bisher den Kollektivvertragsparteien offen stehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume umfassen.
Vereinfachung
Das Arbeitszeitrecht ist komplex und unübersichtlich und wird deshalb auch von Spezialisten als unpraktikabel qualifiziert. Durch eine Konzentration auf wesentliche Regelungselemente könnte eine deutliche Vereinfachung erreicht werden.
Auch Arbeitnehmervertreter wissen (hoffentlich): wer unternehmerische Flexibilität behindert, bremst die wirtschaftliche Dynamik und eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die Arbeitszeit-Gestaltung ist dabei ein wichtiger Faktor. Sich darauf zu versteifen, nichts zu tun ist fahrlässig. Die Debatte ist zu führen. Und zwar ohne dass man als frühkapitalistischer Ausbeuter gebrandmarkt wird!
* Karlheinz Kopf ist Generalsekretär des Wirtschaftsbundes und ÖVP-Abgeordneter zum Nationalrat.