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Mehr Gehalt auch in der Krise

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Steigende Einkommen von Gesetz gedeckt. | EU-Kommission allein hat Entscheidungsrecht. | Brüssel. Die Eurozone droht zu kollabieren, und Beamte müssen sich zumindest in Irland, Portugal, Spanien, Griechenland und dem Baltikum mit drastischen Gehaltskürzungen abfinden. Das ändert freilich nichts daran, dass das Einkommen der EU-Bediensteten jedes Jahr steigt.


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Am Mittwoch bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sogar rückwirkend ab Mitte 2009 eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent. Das hatte die EU-Kommission vor einem Jahr vorgeschlagen, der Aufschlag war von den Mitgliedstaaten aber aus politischen Gründen halbiert worden. Denn niemand war in der Lage gewesen, eine derart hohe Lohnerhöhung am Höhepunkt der Wirtschaftskrise in der EU zu erklären.

Die Kommission hatte es dennoch versucht und eine rein rechtliche Argumentationslinie eingeschlagen: Laut dem EU-Beamtenstatut wird die Gehaltsentwicklung der knapp 50.000 EU-Bediensteten inklusive Kommissaren und EU-Richtern, den Europaabgeordneten sowie deren Assistenten entsprechend der Reallohnentwicklung in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg zeitverzögert nachvollzogen und mit einer extra für EU-Beamte berechneten Inflationsrate in Brüssel abgeglichen.

Diese Berechnungsmethode sei von den Staaten selbst beschlossen und mindestens bis Ende 2012 geltendes EU-Recht, argumentieren die Sprecher der Kommission. Sie führt dazu, dass es in den letzten 20 Jahren kein einziges Mal eine negative Gehaltsentwicklung für die EU-Bediensteten gegeben hat.

Erwartungsgemäß schlossen sich die EU-Richter, die damit auch über ihre eigene Gehaltsentwicklung entschieden, den Argumenten der Kommission an. Zwar gebe es tatsächlich eine Ausnahmeklausel, auf welche sich die Staaten bei der Halbierung der Einkommenserhöhung berufen hatten. Und diese sieht auch die Berücksichtigung einer "erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage" in der Union vor. Doch könne nur die Kommission diese Klausel anwenden und nicht die Länder; diese hätten daher ihre Kompetenzen überschritten, heißt es in dem Urteil.

Ausnahme "nicht nötig"

Da auch der juristische Dienst der Mitgliedstaaten in Brüssel schon letzten Dezember zu einem ganz ähnlichen Ergebnis gelangt war, ist der Ausgang keineswegs überraschend. Und dass die Kommission die Klausel noch anwenden wird, kann ausgeschlossen werden. "Das war vor einem Jahr nicht nötig und ist es daher auch heute nicht", erklärte ein Sprecher von EU-Verwaltungskommissar Maros Sefcovic. Bei der zusätzlichen Gehaltserhöhung von 0,4 Prozent rückwirkend ab Juli 2010 bleibt es daher ebenfalls.

EU-Beamte verdienen übrigens zwischen gut 2600 Euro pro Monat für eine neu eingestellte Sekretärin und rund 18.000 Euro für einen erfahrenen Generaldirektor. Kommissare bekommen zwölf Mal pro Jahr mehr als 20.000 Euro, der Kommissionspräsident erhält gute 25.000 Euro.