Die Tagessätze für Geflüchtete werden erhöht. Andere Baustellen bei der Versorgung der Ukrainer sind noch offen.
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Fast 85.000 Menschen befinden sich derzeit in der Grundversorgung, fast 60 Prozent davon sind Geflüchtete aus der Ukraine. Für ihre Unterbringung und Versorgung wird nun mehr Geld zur Verfügung stehen, gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Mittwoch bekannt. Zuvor hatte der Ministerrat die lange angekündigte Änderung fixiert.
Im Bereich der organisierten Quartiere sollen die Unterkunftsgeber zukünftig 25 statt 21 Euro pro Person und Tag erhalten. Die Zahlungen an individuell — also nicht in organisierten Quartieren — untergebrachte Geflüchtete sollen sich um 60 Euro pro Monat erhöhen. Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen: Der Mietzuschuss soll von 150 auf 165 Euro angehoben werden, das Verpflegungsgeld von 215 auf 260 Euro. Es sei Ziel, diese Unterbringungsart zu fördern, auch, um organisierte Quartiere zu entlasten, heißt es dazu vom Bundeskanzleramt. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab März.
Bund übernimmt Kostenfür Erstaufnahme
Während sich Bund und Länder die Kosten für die Grundversorgung weiterhin im Verhältnis 40 zu 60 teilen werden, übernimmt der Bund künftig die vollen Kosten für die Erstaufnahme der Geflüchteten in Ankunftszentren. Der Ministerrat beschloss dafür eine Pauschale in der Höhe von 190 Euro pro Person.
Doch die Erhöhung der Tagessätze ist nicht die einzige angekündigte Änderung rund um die Grundversorgung von Ukrainerinnen und Ukrainern, die die Politik in den kommenden Monaten beschäftigen wird. Zuletzt kam es bei der Auszahlung der Geldleistungen zu Schwierigkeiten. Betroffene berichteten in den sozialen Medien, vergeblich auf das ihnen zustehende Geld aus der Grundversorgung zu warten. Vor allem in Oberösterreich und der Steiermark sei es zu Problemen gekommen, heißt es von der Caritas auf Nachfrage der "Wiener Zeitung", diese konnten mittlerweile aber ausgeräumt werden. Zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Grundversorgung komme es allerdings immer wieder — das sei schon vor der Fluchtbewegung aus der Ukraine der Fall gewesen.
Gleichzeitig stehen die Beschlüsse zu weiteren bereits angekündigten Erleichterungen für ukrainische Geflüchtete aus. Angedacht ist beispielsweise, dass diese Anspruch auf Familienbeihilfe bekommen sollen— das ist normalerweise nicht Teil der Grundversorgung. Bereits vor Wochen wurde in Aussicht gestellt, die Grenze für Zuverdienste zusätzlich zur Grundversorgung anzuheben. Wann es hier zu Beschlüssen kommen wird, ist noch offen, für die Geflüchteten allerdings entscheidend.
Denn Anspruch auf eine Grundversorgung haben in Österreich normalerweise Menschen, während sie auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten. Arbeiten dürfen sie in dieser Zeit nicht. Auch Geflüchtete aus der Ukraine werden über diese Schiene versorgt, obwohl sie aufgrund einer Sonderregelung kein langwieriges Verfahren durchlaufen müssen. Die Massenzustrom-Richtlinie der EU gewährt ihnen einen speziellen Vertriebenenstatus inklusive Zugang zum Arbeitsmarkt.
Zuverdienstgrenzesorgt für Dilemma
Doch die Möglichkeiten, zusätzlich zur Grundversorgung selbst Geld zu verdienen, sind derzeit stark eingeschränkt: Wer mehr als 110 Euro monatlich verdient, verliert Anspruch auf Geldleistungen und Quartier.
Für die Caritas stellt sich daher die Frage, ob Menschen aus der Ukraine in diesem System längerfristig gut aufgehoben sind. Denn wer arbeiten geht, riskiere den Verlust seines Quartiers. Gleichzeitig reichen die Einkünfte, beispielsweise aus einer geringfügigen Beschäftigung, nicht aus, um selbst für Miete und Lebenserhaltungskosten aufzukommen.