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Mehr Gerechtigkeit durch Anpassung der Familienbeihilfe

Von August Wöginger

Gastkommentare
August Wöginger ist Klubobmann der ÖVP. Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.
© Peter Berger

Mit der europarechtskonformen Indexierung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sorgt die Bundesregierung für Fairness und Unterstützung für die Familien in Österreich.


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Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, wieder für mehr Fairness und eine neue soziale Gerechtigkeit in unserem Land zu sorgen. Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Regierungsteam halten nun erneut Wort und handeln: Die europarechtskonforme Anpassung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrags an das Preisniveau des jeweiligen Wohnsitzstaates des Kindes soll eingeführt werden.

Hat Österreich im Jahr 2016 für 132.000 Kinder in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz noch 273 Millionen Euro ausgegeben, bringt die ab dem Jahr 2019 geplante Indexierung der Familienbeihilfe Einsparungen im Ausmaß von 100 Millionen Euro. Damit unterstützen wir österreichische Familien fair und gerecht, indem wir Kosten einsparen und budgetäre Mittel für weitere wichtige sozialpolitische Vorhaben einsetzen werden. Der nationale Indexierungsvorschlag bleibt unverändert und behandelt alle Kinder gleich - und zwar unabhängig von deren Staatsbürgerschaft. Dieser Schritt, den wir gemeinsam im Regierungsprogramm vereinbart haben, stellt für uns als Volkspartei eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit dar. Denn die Familienbeihilfe beziehungsweise der Kinderabsetzbetrag hat den Zweck, den Eltern in Österreich einen Teil der Lebenshaltungskosten für ihre Kinder zu ersetzen. Klar ist: Bei der Familienbeihilfe handelt es sich weder um einen Gehaltsbestandteil noch um eine Versicherungsleistung, sondern um eine Sozialleistung.

In den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variieren diese Kosten mitunter sehr stark: In Rumänien etwa verdient ein Arbeiter durchschnittlich knapp 500 Euro netto im Monat. Wenn nun die Republik Österreich also Familienbeihilfe an ein in Rumänien lebendes Kind überweist, so entspricht das dort bereits einem nicht unerheblichen Anteil des Durchschnittseinkommens.

Dementsprechend soll es im Sinne der Gerechtigkeit eine Anpassung geben - und zwar nach oben wie auch nach unten. In Belgien beispielsweise, wo die Lebenshaltungskosten ein wenig über jenen in unserem Land liegen, wird sich die Familienbeihilfe für ein Kind ohne Geschwister dann von 172,40 Euro auf 175,50 Euro erhöhen.

Wir handeln bei der Anpassung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auch im Einklang mit dem Europarecht. Laut der EU-Kommission obliegt es nämlich den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ob Familienleistungen bezahlt werden und wie diese berechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass es mit dem Europarecht konform geht - in diesem Fall bestätigt dies der renommierte Sozialrechtsexperte Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Mazal.

Wir im Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei unterstützen die Bundesregierung auch weiterhin dabei, wichtige wie notwendige familien- und sozialpolitische Maßnahmen für ein Mehr an Fairness und Gerechtigkeit in Österreich zu setzen.