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Mehr Kompetenz statt weniger Freiheit

Von Fritz Hausjell

Gastkommentare

Vorverurteilen Medien? Beeinflussen sie durch vorausgehende und begleitende Berichterstattung den Ausgang von Gerichtsprozessen? Die Antwort ist einfach: ja und nein.


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Manche Gerichtsprozesse werden erst zu solchen, weil engagierter kritischer Journalismus Missstände aufgedeckt hat. Zudem fließen Rechercheergebnisse von Medien auch in die Befunde von Untersuchungsrichtern ein, werden von diesen noch einmal geprüft, später vor Gericht verhandelt und letztlich bewertet.

Auch während des Gerichtsprozesses können Medien diesen beeinflussen - und dies gehört auch durchaus zu den Aufgaben eines Journalismus, der die Kritik- und Kontrollfunktion wahrnehmen will. Denn es könnte unzulässige Verabredungen geben, Beweismittel könnten zu wenig gewürdigt oder gar unterdrückt werden etc. Eine qualifizierte Öffentlichkeit - dazu gehören neben Angehörigen, Kiebitzen und Jusstudierenden vor allem professionelle Gerichtssaalreporter - hilft gerechte Urteile sicherzustellen.

Aber diese oder jene Zeitung schieße doch zweifellos übers Ziel hinaus, wird oft eingewandt. Aber wir wissen noch nicht, welche Kritik tatsächlich berechtigt ist und wer nun recht hat. Das Ziel, das der Journalismus zu treffen hat, ist oft noch Recherchehypothese, aber noch nicht hinreichend überprüft. Dabei braucht der Journalismus oft die Öffentlichkeit für Zwischenergebnisse seiner Recherchen, um jene zu ermuntern, die das Missing Link dann doch vertraulich bereitstellen.

Selbstverständlich gibt es auch Medien, die mit letztlich haltlosen Anschuldigungen agieren. Aber gegen sie können Betroffene mit mehreren Schutzbestimmungen in den Gesetzen vorgehen. Weiters gibt es seit wenigen Monaten auch in Österreich wieder eine institutionalisierte Selbstkontrolle in Form des Österreichischen Presserats, zudem sind jene Medien und Journalisten, denen es um Gerechtigkeit geht, auch nicht ganz untätig und kritisieren öffentlich einen allzu leichtfertigen Gebrauch der Medienfreiheit auf dem Rücken von möglicherweise Unschuldigen. Freilich hängt dies stark davon ab, wie viele voneinander unabhängige Medien es gibt, wofür die Medienpolitik mit entsprechenden gesetzlichen Rahmen sorgen muss.

Medien schaffen sicherlich bei der Bevölkerung ein Bild von der vermuteten Schuld einer Person, Firma oder Institution. Wie sonst, außer über Medien, sollten sich Menschen von vielen Vorgängen ein Urteil schaffen.

Aber egal wie stark sie von der Bevölkerung angenommen werden - dadurch werden von Medien geschaffene Urteile nicht zu Gerichtsurteilen. So wie ein Gericht Zeugenaussagen kritisch zu hinterfragen hat, geht es quellenkritisch mit Medienberichten zum Prozess beziehungsweise zu den dort verhandelten Vorgängen und Personen um. Das gehört zum Beruf des Richters, dafür ist diese Berufsgruppe auch ausgebildet.

An entsprechender Medienkompetenz sollte es den bei Gericht handelnden Personen nicht fehlen. Wenn doch, so wäre diese zu stärken, denn eine Beschränkung der Medienfreiheit wäre für eine gut entwickelte Demokratie und ihr Rechtssystem jedenfalls kontraproduktiv.

Fritz Hausjell lehrt Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien.