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Mehr Kooperation -weniger Kosten

Von Franz Fiedler

Politik

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Die österreichische Gesundheitsversorgung ist weltweit anerkannt und bietet allen Patienten Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen nach fachlich definierten Qualitätsstandards, wobei jedoch - gleichsam als unerwünschte Nebenwirkung - ständig wachsende Kosten auftreten.

Im Jahr 2000 betrugen die gesamten Gesundheitsausgaben rd. 8 Prozent des BIP, wovon die öffentliche Hand 12.108 Mill Euro oder 73,4 Prozent trug. Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen erfolgt zu 70 Prozent über Beiträge bzw. Steuern und zu 30 Prozent über Kostenbeteiligungen bzw. Selbstbehalte. Aufgrund der zunehmenden Finanzierungsproblematik und der erhöhten Konsolidierungserfordernisse der öffentlichen Haushalte sind Kosteneinsparungen notwendig und werden öffentlich diskutiert. Dazu gehört auch die Nutzung von Synergien.

Der Rechnungshof überprüfte die Gebarung der Krankenanstalten in Kittsee (Burgenland) und Hainburg (Niederösterreich) mit dem Ziel, eine bundesländer- und trägerübergreifende Kooperationsmöglichkeit zu untersuchen.

Die Prüfungsschwerpunkte waren insbesondere:

(1) die Leistungserbringung der Krankenanstalten in Hainburg und Kittsee unter Berücksichtigung ihrer regionalen Randlage an der gemeinsamen Bundesländergrenze und der geringen Entfernung (zwölf Kilometer) der Standorte der beiden Krankenanstalten voneinander;

(2) die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten bzw. Möglichkeiten einer Abstimmung des Leistungsangebotes der beiden Krankenanstalten.

Darüber hinaus wurden die Bestrebungen der Stadtgemeinde Hainburg, die Rechtsträgerschaft für das Krankenhaus an das Land abzutreten und die Betriebsführung des Krankenhauses Hainburg sowie Fragen der betrieblichen Organisation analysiert.

Das Krankenhaus Hainburg hatte im Jahr 2001 eine Gebarung von 17,67 Mill. Euro, 190 Betten, 258 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und versorgte 7.994 stationäre Patienten. Das Landeskrankenhaus Kittsee hatte ein Gebarung von 10,03 Mill. Euro, 131 Betten, 158 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und versorgte 5.753 stationäre Patienten.

Der Rechnungshof legte im Oktober 2002 dem Niederösterreichischen und dem Burgenländischen Landtag seinen Bericht vor, in dem er bundesländerübergreifende Kooperationsmöglichkeiten der nur wenige Kilometer voneinander entfernten Krankenanstalten aufzeigt und für beide Krankenanstalten Einsparungspotenziale von jährlich bis zu 7,5 Mill. Euro auf Basis der Kosten des Jahres 2000 feststellte.

Zusammenfassend hielt der Rechnungshof fest, dass die beiden Krankenanstalten Hainburg und Kittsee nur eingeschränkt die stationäre Versorgung für die politischen Bezirke Bruck an der Leitha (Niederösterreich) und Neusiedl am See (Burgenland) leisteten. Patienten aus den beiden Bezirken nahmen in hohem Ausmaß stationäre Leistungen anderer Krankenanstalten in Anspruch.

Zur nachhaltigen Standortsicherung regte der Rechnungshof daher an, durch eine Zusammenarbeit der beiden Krankenanstalten die medizinische Versorgung der Region aufzuwerten und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu erhöhen. Die Nutzung medizinischer und ökonomischer Synergien durch Kooperationen ist auch in einer Reihe von Rechtsnormen vorgesehen. Fragen hinsichtlich der künftigen Rechtsträgerschaft und der Finanzierung des Krankenhauses Hainburg - der Haushalt der Stadtgemeinde mit Gesamtausgaben von 12,71 Mill. Euro war durch die Ausfinanzierung des Trägeranteils für das Krankenhaus mit 1,72 Mill. Euro im Jahr 2001 belastet - waren noch nicht abgeklärt.

Der Rechnungshof hob aufgrund seines Prüfbefundes folgende Empfehlungen hervor:

(1) Die Rechtsträger der Krankenanstalten Kittsee und Hainburg sollten die für eine wirtschaftliche und medizinische Kooperation notwendigen Maßnahmen umgehend ergreifen, um den Versorgungsgrad dieser Region zu optimieren. Das Leistungsangebot wäre möglichst weitgehend aufeinander abzustimmen, um parallele Leistungsangebote zu vermeiden.

(2) Die mit einer bundesländerübergreifenden Kooperation verbundenen Einsparungspotenziale für beide Krankenanstalten sollten ausgeschöpft werden, indem:

- bestehende Parallelstrukturen - unter anderem Küche, Funktionsbereich Operationssaal und Reinigung - abgebaut werden (jährliches Einsparungspotenzial 2 bis 3 Mill. Euro),

- das Krankenhaus Hainburg den Raum Bruck an der Leitha, Neusiedl am See, südliches Gänserndorf durch einen adaptierten OP-Bereich allein versorgt (jährliches Einsparungspotenzial 1 Mill. Euro),

- sämtliche Fachrichtungen mit Ausnahme der Akutgeriatrie/Remobilisation im LKH Kittsee zentral dem Standort Hainburg vorbehalten werden (jährliches Einsparungspotenzial bis zu 7 Mill. Euro) und - als vordringliche Maßnahme die Primariate und die Parallelstrukturen zusammengeführt werden.

(3) Die noch nicht abgeklärten Fragen der Rechtsträgerschaft und der Finanzierung des Krankenhaus Hainburg sollten gelöst werden.

Der Rechnungshof ist damit seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Entscheidungsgrundlagen für die politischen Verantwortungsträger aufzubereiten nachgekommen. Es liegt nun an den Politikern, daraus die erforderlichen Konsequenzen im Interesse unseres Gesundheitswesens und der Steuerzahler zu ziehen.

Dr. Franz Fiedler ist Präsident des Rechnungshofes