Wien. Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist weiterhin tendenziell steigend. Im Dezember 2008 erhielten mit 341.571 Beziehern um 9.642 Personen (plus 2,9 Prozent) mehr Personen Bundespflegegeld als im Dezember des Vorjahres. Gegenüber November 2008 (343.523 Personen) ging die Zahl leicht zurück. Seit Jahreswechsel gilt die Erhöhung des Pflegegeldes - die Pflegebedürftigen erhalten gestaffelt zwischen vier und sechs Prozent mehr als in den Jahren zuvor.
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Im Dezember bezogen erneut deutlich mehr Frauen als Männer Bundespflegegeld: 230.282 weibliche Betroffene standen 111.289 männlichen gegenüber. Der Grund ist die längere Lebenserwartung von Frauen. Per Jahreswechsel war es zur ersten Erhöhung des Pflegegeldes seit 2005 gekommen - zwischen vier und sechs Prozent. In Stufe 1 erhält man nun statt 148,30 Euro 154,20 Euro, in der höchsten Stufe 7 statt 1.562,10 Euro 1.655,80 Euro. Außerdem traten Verbesserungen für Demenzkranke und schwerbehinderte Kinder und Jugendliche in Kraft.
Von den zuletzt 341.571 Beziehern entfallen 74.262 auf Stufe 1, 115.918 auf Stufe 2, 56.173 auf Stufe 3, 52.121 auf Stufe 4, 27.208 auf Stufe 5, 9.836 auf Stufe 6 und 6.053 auf Stufe 7. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.
Zu den Bundespflegegeldbeziehern kommen laut Sozialministerium noch rund 61.000 Betroffene, die ihr Pflegegeld von den Ländern beziehen. Damit liegt die Gesamtzahl der Pflegegeldbezieher bei über 400.000.
Die steigende Zahl der Pflegegeldbezieher veranlasste die FPÖ, ein weiteres Mal eine volle Wertanpassung der Leistung einzufordern. Der letzte Anpassungsschritt verdiene bestenfalls die Bezeichnung halbherzig, meinte Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung.
Wissen: Die Stufen des Pflegegeldes
Euro:Pflegebedarf:Stufe 1: 154,20 (bisher 148,30)50 StundenStufe 2: 284,30 (bisher 273,40)75 StundenStufe 3: 442,90 (bisher 421,80)120 StundenStufe 4: 664,30 (bisher 632,70)160 StundenStufe 5: 902,30 (bisher 859,30)180 Stunden Stufe 6: 1.242,00 (bisher 1.171,70)180 Stunden Stufe 7: 1.655,80 (bisher 1.562,10)180 Stunden *
*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
-Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist
erforderlich.
-Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare
Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer
Pflegeperson nötig.
-Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht
möglich oder der ständige Einsatz lebenserhaltender Geräte
ist erforderlich.