Sperrminorität des Staates an Verbund kommt in Verfassung. | Für Landesstromgesellschaften bleibt 51-Prozent-Grenze. | Wien. Die SPÖ ist grundsätzlich bereit, der geplanten Fusion von OMV und Verbund zuzustimmen, sagt Parteichef Alfred Gusenbauer. Bedingung für die Zustimmung der SPÖ zur dafür nötigen Verfassungsänderung ist allerdings, dass künftig eine staatliche Sperrminorität von 25 Prozent plus 1 Aktie an der neuen OMV-Verbund-Holding verfassungsrechtlich festgeschrieben wird.
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Der Hintergrund: in der Verfassung steht bisher, dass die öffentliche Hand 51 Prozent an allen Stromversorgern halten muss.
Unklar war bisher, ob die 51-Prozent-Grenze nur für den Verbund oder auch für die Landesstromgesellschaften fallen soll. ÖVP-Energiesprecher und Wirtschaftsbund-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf wünscht sich das jedenfalls. Wenn die öffentliche Mehrheit für den Verbund falle, dann müsse das auch für alle Landesversorger gelten, sagt Kopf. "Eine Lex Verbund darf es nicht geben", so Kopf.
SPÖ: "Das kommt nicht in Frage."
Der ÖVP dürfte aber keine andere Wahl bleiben, als doch eine Lex Verbund zu schaffen, will sie die Fusion OMV-Verbund nicht gefährden. Denn ein Streichen jener Verfassungsbestimmung, die die öffentliche Mehrheit an den Landesversorgern festschreibt, kommt für die SPÖ nicht in Frage. SPÖ-Energiesprecher Georg Oberhaidinger sagt zur "Wiener Zeitung": "Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen." Die Landesversorger hätten mit der Fusion OMV-Verbund überhaupt nichts zu tun. "Wenn man da was ändern will, würde man nur die Pläne von OMV und Verbund unnötig verkomplizieren", so Oberhaidinger. Denn die Bundesländer wollten überhaupt nicht, dass auch für sie die Verfassung geändert wird. Sollte ein Land, etwa Oberösterreich, allerdings einen entsprechenden Wunsch äußern, wäre die SPÖ gesprächsbereit, schränkt der Energiesprecher ein.
Für Verwirrung sorgte am Donnerstag die SPÖ Oberösterreich. Obmann Erich Haider hatte erklärt, OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer hätte ihm zugesichert, dass auch in Zukunft eine staatliche Mehrheit von 51 Prozent an den Wasserkraftwerken des Verbund in der Verfassung enthalten sein werde.
OMV und Verbund stellten allerdings klar, dass lediglich die bestehende Regelung, dass die Kraftwerke zu 51 Prozent im Besitz des Verbundes oder des Bundes stehen müssen, beibehalten wird. Sie wird nur auf "Rechtsnachfolger des Verbundes" erweitert.
De facto heißt das, dass eine direkte 51prozentige Beteiligung des Staates an den Kraftwerken nur dann zwingend würde, wenn das Unternehmen diese verkaufen sollte.