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Mehr Recht für Frauen

Von Ina Weber

Politik

Meldepflicht für Ärzte bei Genitalverstümmelung. | Justizministerium: Zwangsehe soll Offizialdelikt werden. | Wien. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hat sich für Österreichs Ratspräsidentschaft viel vorgenommen. Vor allem im Bereich der Frauenrechte will sie konkrete Maßnahmen setzen. Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung passieren auch in Österreich - und auch österreichische Staatsbürgerinnen mit Migrationshintergrund sind davon betroffen, sagte sie am Freitag.


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So soll im Laufe des Jahres eine Meldedatenbank eingerichtet werden, die Kinderärzte und Gynäkologen dazu verpflichtet, Fälle von Genitalverstümmelung an das Gesundheitsministerium weiterzugeben. "Die Daten werden anonymisiert", so Rauch-Kallat. Es gehe in erster Linie darum, zu eruieren, wie viele Fälle es gibt und wie sie sich regional aufteilen.

Genitalverstümmelung in Österreich verboten

Nach Schätzungen der Afrikanischen Frauenorganisation in Wien leben etwa 8000 Opfer von Genitalverstümmelung, kurz FGM (Female genital mutilation) genannt, in Österreich. Jährlich würden weitere Hunderte hier lebende Mädchen und Frauen verstümmelt.

Auch was die strafrechtliche Verfolgung bei FGM betrifft, besteht laut Justizministerium Handlungsbedarf. Gemeinsam mit dem Anti-Stalking-Gesetz soll nächste Woche eine Novelle des Strafrechts in Bezug auf Genitalverstümmelung und Ehenötigung dem Ministerrat vorgelegt werden - falls das Innenministerium zustimmt, sagte Ulrike Steinkogler aus dem Kabinett von Justizministerin Karin Gastinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

FGM ist in Österreich verboten. "Es gab auch noch nie eine Anzeige und ein Verfahren wegen Genitalverstümmelung", sagte Steinkogler. Es wird jedoch vermutet, dass es Ärzte in Österreich gibt, die auf Wunsch Beschneidungen durchführen. Im Jahr 2000 wurde ein Arzt verdächtigt, eine Operation durchgeführt zu haben. Das Justizministerium reagierte 2001 mit einer Strafrechtsnovelle: Wenn "die sexuelle Empfindsamkeit nachhaltig gestört wird", machen sich Arzt und Eltern strafbar.

Notwohnung für Opfer von Zwangsehen

Davor gab es kein geeignetes Mittel zur strafrechtlichen Verfolgung. "Wenn Patient und Eltern in eine Operation einwilligten, galt Straffreiheit", so Steinkogler. Jetzt soll das Gesetz noch dahingehend verschärft werden, dass die Verjährungsfrist für eine strafrechtliche Verfolgung (3 Jahre) erst dann zu laufen beginnt, wenn das Opfer 18 Jahre alt ist. Auch die Regelung im Bezug auf die Zwangsheirat soll geändert werden. "Bisher musste der genötigte Partner eine Anzeige erstatten, damit man strafrechtlich vorgehen konnte", erklärte Steinkogler. Jetzt soll die Ehenötigung ein Offizialdelikt werden. "Dass heißt auch wenn etwa dem Gericht etwas zu Ohren kommt, muss die Exekutive einschreiten."

Das Gesundheitsministerium plant eine Notwohnung, wo Opfer von Zwangsehen untergebracht werden können. Weiters wird gemeinsam mit Unicef und der Österreichischen Ärztekammer die Studie "FGM in Österreich" realisiert.