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"Mehr Rechte für Opfer" ist eine langjährige Forderung nicht nur der SPÖ. Auch Fraueneinrichtungen und Interventionsstellen gegen Gewalt plädieren dafür, den juristischen Blickwinkel zu erweitern und verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalttaten zu setzen. Gestern veranstaltete die SPÖ eine Enquete zu diesem Thema.
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Der Blick über die Parteigrenzen hinweg sollte gewagt werden. Daher saßen auf dem Podium nicht nur SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara Prammer, Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl und Justizsprecher Hannes Jarolim, sondern auch die Züricher Rechtsanwältin Cornelia Kranich-Schneitzer, die Juristin Gabriele Vana-Kowarzik und Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt. Zwar wurde für den Schutz der Opfer von Gewalttaten in den letzten Jahren viel erreicht, räumte Prammer ein und verwies auf das auch außerhalb Österreichs gelobte Wegweisungsrecht. Doch ein neuer Entwurf soll noch vorhandene Lücken schließen.
Dabei wäre die Annahme, dass höhere Strafsätze automatisch auch höheren Opferschutz nach sich ziehen, ein allzu einfaches Schema, merkte Jarolim an. Eher müsste die Rückfallshäufigkeit gesenkt werden. Einen Versuch in diese Richtung stelle die Diversion dar.
Ein weitreichendes Opferhilfegesetz präsentierte Kranich-Schneitzer anhand des Schweizer Modells. Opfer von Gewalttaten können demnach u.a. alle Punkte des Gesetzes in Anspruch nehmen ohne Strafanzeige zu erstatten. Als eine der effizientesten Maßnahmen nannte die Rechtsanwältin eine finanzielle Soforthilfe in der Höhe von 500 Franken, mit der ein Opfer von häuslicher Gewalt beispielsweise ein Hotelzimmer zahlen könne.
Eine Reihe punktueller Maßnahmen sei auch bereits in Österreich gesetzt. Doch nun gelte es, sie zu verknüpfen. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Arbeitskreises "Psychosoziale Opferhilfe", der eine der Grundlagen für die Enquete war.
Dass dabei nicht alle Personengruppen berücksichtigt waren, löste Kritik aus. "Menschen mit Behinderung sind darin nicht einmal als Opfer anerkannt", erläuterte Tamara Grundstein, frauenpolitische Sprecherin der Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Im Bericht sei zwar von der Notwendigkeit von opferschonender Einvernahme die Rede, aber nicht von der Notwendigkeit von Gebärdendolmetsch etwa.
Eine Erklärung dafür liefert Petra Smutny, die Vorsitzende des Arbeitskreises: Es sei nicht Aufgabe des Arbeitskreises gewesen, einzelne Gruppen herauszugreifen, sondern ein allgemeines Konzept der Opferhilfe zu entwickeln.