Die Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich wurde in Russland als erste europäische Schiedsinstitution anerkannt.
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Am 4. Juli 2019 wurde das Vienna International Arbitral Centre (VIAC) als erste europäische Schiedsinstitution vom russischen Rat zur Verbesserung der Schiedsgerichtsbarkeit des Justizministeriums als ständige Schiedsinstitution in Russland registriert. Der Status einer sogenannten Permanent Arbitration Institution (PAI) ermöglicht VIAC die Administration bestimmter Kategorien von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und sichert die Vollstreckbarkeit solcher Schiedssprüche in Russland. Österreichische Betriebe profitieren durch diese Entwicklung von einem hohen Grad an Rechtssicherheit in Streitigkeiten mit Russlandbezug.
RussischeSchiedsrechtsreform 2016
VIAC folgt dem Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC), das im April 2019 als erste internationale Schiedsinstitution in Russland als PAI registriert wurde. Daneben gibt es nur fünf russische Schiedsinstitutionen mit diesem Status.
Nach der russischen Schiedsrechtsreform 2016 dürfen nur russische Schiedsinstitutionen mit PAI Status Schiedsverfahren hinsichtlich bestimmter Kategorien gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten durchführen. Dies gilt auch für ausländische Schiedsinstitutionen. Administrieren ausländische Schiedsinstitutionen ohne PAI Status solche gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, gelten diese Verfahren nicht als "institutionell", sondern als "ad hoc".
Schwierigkeiten beider Vollstreckung möglich
Bei der Vollstreckung einer Entscheidung über gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten aus einem Ad-hoc-Verfahren ergeben sich in Russland unter Umständen Schwierigkeiten. VIACs Anerkennung als Permanent Arbitration Institution erweitert somit die Auswahl der zugelassenen Schiedsinstitutionen bei bestimmten Kategorien von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit Russlandbezug und kommt damit den Nutzern von Schiedsverfahren in Österreich und Russland zugute.
VIAC kann als PAI zum Beispiel Streitigkeiten aus Anteilskaufverträgen (share purchase agreements) und Vereinbarungen über die Verpfändung von Anteilen oder Anteilsverpfändungsverträgen (share pledge agreements) für russische Unternehmen sowie Streitigkeiten aus Gesellschafterverträgen (shareholders’ agreements) russischer Unternehmen administrieren. Außerdem kann VIAC - unabhängig vom Status als ständige Schiedsinstitution - nicht-gesellschaftsrechtliche Handelsstreitigkeiten durchführen.
Daneben gibt es eine Reihe von Streitigkeiten, die VIAC auch als PAI nicht durchführen kann. Zunächst sind bestimmte Streitigkeiten schlicht nicht schiedsfähig. Weiters können innerstaatliche russische gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten nur von Schiedsinstitutionen mit russischer Niederlassung durchgeführt werden. Weder VIAC noch HKIAC hat eine solche. Darüber hinaus sind gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten aus bestimmten Unternehmenstransaktionen solchen ständigen Schiedsinstitutionen vorbehalten, die über spezielle Regeln für gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren verfügen.