Aufnahme-Bewilligung innerhalb von 30 Tagen. | Genehmigung auf halbes Jahr begrenzt. | Brüssel. Saisonarbeiter von außerhalb der EU sollen künftig leichter eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in den Mitgliedstaaten der Union erhalten. Das sieht ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vor, der nach derzeitiger Planung am 13. Juli präsentiert werden soll.
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Damit soll vor allem den Arbeitskraftbedürfnissen in der Landwirtschaft und im Tourismus in der Ernte- und Feriensaison entsprochen werden.
Mit seiner Initiative greift Sozial- und Beschäftigungskommissar Laszlo Andor das Konzept der sogenannten zirkulären Migration auf, das in einem ersten Anlauf vor Jahren bereits wegen des Widerstands zahlreicher Mitgliedstaaten - darunter Österreich - im Sand verlaufen war. Hintergrund dafür waren auch die Erfahrungen mit Gastarbeitern, die ab den 1960er Jahren für einen beschränkten Zeitraum beschäftigt werden sollten, danach aber mit ihren Familien weiter im Land geblieben sind.
Konkret solle es in Zukunft ein Schnellverfahren für die Aufnahme der Saisonarbeiter geben, das innerhalb von 30 Tagen abgewickelt werden muss, heißt es in einem Entwurf von Andors Vorschlag, der der "Wiener Zeitung" vorliegt. Voraussetzung für die Bewilligung eines beschränkten Aufenthalts- und Arbeitrechts wäre ein fixer Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Job-Angebot im Zielland.
Mitgliedsländern obliegt Bedarfsprüfung
Die Zuständigkeit für die Erteilung einer "Saisonarbeiter-Genehmigung" würde dem jeweiligen Mitgliedsland obliegen, das aufgrund einer Bedarfsanalyse am Arbeitsmarkt entscheiden könnte. Dabei muss ermittelt werden, ob die freien Jobs nicht von Inländern oder EU-Ausländern erledigt werden könnten. Es habe sich bisher aber als schwierig erwiesen, diese Stellen zu besetzen, weil sich die anstehenden Arbeiten häufig als zu unattraktiv erwiesen hätten, schreiben Andors Beamte.
Die Arbeitbewilligung dürfte stets nur für sechs Monate pro Jahr gelten, einem Saisonarbeiter könnte aber auch eine Mehrjahresgenehmigung im Ausmaß von bis zu drei Jahren ausgestellt werden. Die Bewilligung soll sich explizit nur auf die Saison und das Zielland beziehen und kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht beinhalten. Während des Halbjahres-Zeitraums dürfte der Arbeitnehmer auch den Auftraggeber wechseln, weil die Bindung an einen Arbeitnehmer die Möglichkeiten der Ausbeutung der Saisonarbeiter fördern könnte. Denn genau das sei heute häufig der Fall. Und die Kellner und Erntehelfer von außerhalb der EU sollen dieselben Arbeitnehmer- und Sozialversicherungsrechte erhalten wie Inländer und EU-Ausländer, welche bereits heute weitgehend gleichgestellt sind. Sollte ein Arbeitgeber die Vorschriften verletzen, würde ihm ein Aufnahmeverbot für Saisonarbeiter für mindestens ein Jahr blühen. Dasselbe gilt für saisonale Arbeitnehmer, die ihre Pflichten wie die zeitgerechte Rückreise ins Heimatland nicht erfüllen.
Kritik an Andors Vorstoß kam schon vorab vom Gewerkschaftsbund: Angesichts der EU-weit hohen Arbeitslosenzahlen und fehlenden Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping handle es sich um eine "verfehlte Politik", sagte ÖGB-Arbeitsmarktsprecher Rudolf Kaske zur "Wiener Zeitung". Arbeitnehmer in Saisonbranchen hätten schon jetzt mit niedrigen Löhnen und oft bedenklichen Arbeitsbedingungen zu kämpfen. "Vorrangig muss deshalb sein, die Situation der in- und ausländischen Arbeitnehmer zu verbessern, die sich bereits hier befinden", so der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Vida.