Österreich - mit seiner exportorientierten Wirtschaft - profitiert von den gemeinsamen Stabilisierungsmaßnahmen durch den ESM.
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In der vergangenen Woche hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klagen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgewiesen und damit den Weg für das Inkrafttreten des Rettungsschirms geebnet. Dieses Urteil bedeutet einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro und des europäischen Wirtschaftssystems. Auch Österreich - mit seiner exportorientierten Wirtschaft - profitiert von diesen gemeinsamen Stabilisierungsmaßnahmen. Der ESM stellt eine Investition in die Zukunft dar und soll gemeinsam mit den geldpolitischen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank das Vertrauen in den Euro stärken. Anfang Oktober werden der Gouverneursrat und das Direktorium des ESM zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten.
Der ESM bietet Schutz für Europa und die Eurozone. Über den ESM werden Hilfen für EU-Mitglieder finanziert, die sich in einer Krisensituation befinden und daher nur mehr schwer oder zu untragbaren Konditionen ihre Staatsanleihen am Kapitalmarkt platzieren können. Der ESM ist ein klares Signal, dass Europa bereit ist, seine Währung und seinen Wirtschaftsraum zu verteidigen. Wir schützen unsere Währung, unsere Wirtschaft und unsere Bevölkerung vor den Folgen der Spekulation gegen Europa.
In Österreich hat zudem das Parlament umfassende Mitspracherechte dabei, welche Position von der Finanzministerin, die Österreich beim ESM vertritt, eingenommen wird. So ist die Forderung der Karlsruher Richter, dass das Parlament die Letztentscheidung über die Höhe der Haftungen haben muss, in Österreich bereits beschlossen. Der Nationalrat wird einer Erhöhung des ESM-Kapitals sogar zweimal - einmal im Voraus und einmal im Nachhinein - zustimmen müssen, damit diese wirksam werden kann.
Der ESM verfügt über ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro, wovon 80 Milliarden Euro direkt eingezahlt werden müssen, während der Rest als abrufbares Kapital ähnlich einer Haftung geltend gemacht werden kann. Österreich wird in den nächsten drei Jahren 2,2 Milliarden direkt in den ESM einzahlen und 17,3 Milliarden als Rufkapital zur Verfügung stellen.
In der Folge gilt es nun, den Fokus auf Wachstum und Beschäftigung und die Regulierung der Finanzmärkte zu legen.
Nächste Schritte müssen eine gemeinsame Bankenaufsicht, ein Bankeninsolvenzrecht und die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer sein. Bei Letzterer haben die Staats- und Regierungschefs bereits einstimmig ihren Willen für eine rasche Umsetzung bekundet.
Auch gegen die hohe Arbeitslosigkeit müssen Taten gesetzt werden - die derzeitigen Arbeitslosenzahlen in Europa sind beunruhigend. Vor allem durch die hohe Jugendarbeitslosigkeit in gewissen EU-Mitgliedstaaten droht eine verlorene Generation.
Daher gilt es, Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu setzen, denn Wachstum und Beschäftigung sind Grundlagen für eine nachhaltige Krisenbewältigung. Der neue Pakt für Wachstum und Beschäftigung ist hierbei ein erstes ermutigendes Signal.