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Mehr Transparenz für Investmentfonds

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Die Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) will künftig für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte sorgen. Zu diesem Zwecke haben die 23 Mitglieder neue Qualitätsstandards beschlossen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.


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Die "10 Gebote der österreichischen Investmentfondsbranche" umfassen jene Bereiche, die durch das Gesetz nicht geregelt werden können, also organisatorische Dinge innerhalb der Kapitalanlagegesellschaften. Außerdem definieren sie gemeinsame Vorgangsweisen, die für Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte am Markt sorgen, erläuterte VÖIG-Generalsekretär Wolfgang Dorten gestern, Montag, in einer Pressekonferenz.

Kontrolle der Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer

Dazu zählt auch die Verpflichtung der Fondsgesellschaften, Bestandsprovisionen, die diese von anderen Fondsgesellschaften im Rahmen von Dachfonds lukrieren, an den Fonds weiterzuleiten. "Damit wollen wir die Produkte untereinander vergleichbar machen und für Kostentransparenz sorgen", betonte der Präsident der VÖIG, Mathias Bauer. Weitere Qualitätsregeln verpflichten die Kapitalanlagegesellschaften, organisatorische Maßnahmen zu treffen, um allfällige Interessenskonflikte zu Lasten der Anteilsscheininhaber zu verhindern. Überprüft werden soll die Einhaltung dieser Qualitätsstandards einmal jährlich durch den Wirtschaftsprüfer. Die Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche sind auf der VÖIG Homepage unter http://www.voeig.at im vollem Wortlaut abrufbar.

Fondsvolumen heuer bereits deutlich gestiegen

Sehr zufrieden zeigte sich die VÖIG mit dem nominellen Zuwachs des bisherigen Jahres am österreichischen Fondsmarkt. Mit Ende April lag das gesamte Fondsvolumen bei 91,5 Mrd. Euro. Das Plus von 4,75% gegenüber dem Jahresanfang, entspreche bereits dem Zuwachs des Jahres 2001, stellte Bauer fest. Allerdings zeigten die Zahlen von April eine Rückkehr des Anlegers zum zyklischen Verhalten. Ein Einstieg sei aber dann sinnvoll, wenn die Börse eher träge sei, so Dorten, und nicht dann, "wenn der Zug bereits losgefahren ist". Laut VÖIG werden in Österreich mehr als die Hälfte (54%) des Fondsvolumen in Renten angelegt, etwa ein Fünftel (22%) gemischt und ein Fünftel (20%) in Aktien, fast 3% in kurzfristig orientierte Rentenfonds und gut 1% werden in geldmarknahe Fonds investiert.

Dieses Jahr stehe bei der VÖIG ganz im Zeichen der neuen Fondsrichtlinien (UCITS-Richtlinien), die vom ECOFIN-Rat beschlossen wurden und nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Die UCITS-Richtlinien seien ein wichtiger Schritt in Richtung eines gemeinsamen europäischen Marktes für Investmentfonds, so die VÖIG.

Korrekturbedürftige Abfertigung Neu

Die Regelungen für die Abfertigung Neu in Österreich betrachtet die VÖIG "mit einem lachenden und einem weinenden Auge". Einerseits seien vom Gesetzgeber bewusst Investmentfonds in die Anlagepalette für Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) aufgenommen worden, so Bauer - andererseits sei die Kapitalgarantie sehr eng gefasst. Die Veranlagungsmöglichkeiten der MVK seien damit praktisch auf Spareinlagenniveau beschränkt, daher werde hier "eine alsbaldige Korrektur notwendig sein".