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Mehr Wettbewerb statt Schutz für lähmende Kammern

Von Josef Stargl

Analysen
Der Autor unterrichtet an einer Wiener AHS.

Die österreichische | Verfassung sollte nicht im Interesse der Sozialpartner-Kammern, sondern im Interesse aller Bürger durch eine Entmachtung der Verbände verändert werden. | Die Verbände-Funktionäre des Kammer-Staates wollen die "korporatistische Konterrevolution" vollenden und fordern einen Verfassungsschutz für die Pflichtmitgliedschaft in den Sozialpartner-Kammern.


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Wenn Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl, der "Wiederbeleber des ÖGB und der Sozialpartnerschaft", meint, dass ihn Österreich an ein "sich selbst lähmendes System" erinnert, dann erkennt er offensichtlich folgendes nicht: dass nicht nur der Verzicht auf eine wirkliche Bundesstaatsreform und auf einen Wettbewerbsföderalismus, sondern vor allem (!) auch die strukturkonservierende Konsensorientierung in der real existierenden korporatistischen Verhandlungsdemokratie zu Innovationswiderständen und zu Erstarrungen (ge)führt (hat).

Ein Mangel an Konkurrenz oder das Fehlen eines Wettbewerbes sind die Ursachen der von Leitl bemängelten "Lähmungen" in diesem Land! Es sollte daher nicht die Verfassung im Interesse der Sozialpartner-Kammern, sondern die Realverfassung im Interesse aller Bürger durch ein die Verbände entmachtendes Mehrheitswahlrecht verändert werden.

Schon Frederic Bastiat (1801 bis 1850) erkannte, dass "der Staat die große Fiktion ist, nach der sich jedermann bemüht auf Kosten jedermanns zu leben", und dass sich in einem "die Freiheit und die Gerechtigkeit zerstörenden System der Zwangssolidarität und der Verteilung" im "Wetteifer um Vergünstigungen" nicht das Allgemeininteresse, sondern die "Einflussreichsten und die Intrigantesten" durchsetzen. Das bewirkt eine Fehlleitung von Ressourcen, eine Kapitalaufzehrung und Wohlstandsverluste!

Die liberalen Marktwirtschafter Wilhelm Röpke (1899 bis 1966) und Ludwig Erhard (1897 bis 1977) engagierten sich für einen von den mächtigen Sonderinteressengruppen unabhängig(er)en Staat, in dem eine "starke Regierung" für den Schutz des Wettbewerbes und für Konkurrenzfairness sorgen sollte. Erhard betrachtete den Wettbewerb auch deswegen als "sozial", weil er die Sonderinteressengruppen entmachte und damit verhindere, dass diese sich zu viele Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit herausholen.

Es ist die Umverteilungskaskaden-Politik der sich des Staates bedienenden Sonderinteressengruppen, die zur "Lähmung" führt. Nicht der Konsens über die "soziale Gerechtigkeit", sondern der Wettbewerb ist ein Entdeckungs- und Veränderungsverfahren.

Eine Verankerung der Pflichtmitgliedschaft in den Sozialpartner-Kammern im Rahmen einer Verfassungsreform ist eine Basis für eine dauerhafte Konservierung des korporatistischen Systems und der damit verbundenen "Lähmungen"!

Dieses Land braucht mehr Wettbewerb, mehr Schutz des Wettbewerbes, eine (mehr) wettbewerbsgesteuerte Marktwirtschaft sowie eine Intensivierung der politischen Konkurrenz in einer wirklichen Wettbewerbsdemokratie, aber nicht mehr Schutz (der Sozialpartner-Kammern) vor dem Wettbewerb und noch mehr Kammer-Staat.

Nicht eine Entmachtung des Marktes, sondern eine Entmachtung der "oligarchischen Elitenkartelle" ist eine Voraussetzung für mehr Wohlstand.

Schaffen wir daher im Interesse der "gemeinsamen Sache" die Pflichtmitgliedschaft in den Sozialpartner-Kammern ab.