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Mehrere Wege führen zu einem Studium

Wissen

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Der Zustrom von Österreichs Maturanten zu den Universitäten ist ungebrochen. Für das kommende Wintersemester 1999/2000 erwartet die Statistikabteilung des Wissenschaftsministeriums, dass sich mehr als 22.000 Studienanfänger an einer Universität, Kunstuniversität oder zu einem Fachhochschul-Studiengang (FHS) anmelden. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 21.000.

Der Zugang zu den Unis, Akademien oder FHS ist auch Personen ohne Reifeprüfung nicht verwährt. Wer keine Matura an einer höheren Schule erfolgreich abgelegt hat, kann sich durch eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung Zugang zu einem Studium verschaffen. Voraussetzung zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) ist das vollendete 22. Lebensjahr und eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung. Bewerber mit mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung können schon ab dem vollendeten 20. Lebensjahr zur SBP zugelassen werden. Bei der Zulassung muss das Studium bereits genau angegeben werden. Abgelegt wird die SBP an einer Universität. Bei einem späteren Studienwechsel sind allenfalls ergänzende Prüfungen notwendig. Haben SBP-Absolventen ihr Diplom- oder Doktoratstudium erfolgreich abgeschlossen, haben sie zugleich eine allgemeine Studienberechtigung für Universitäten.

Die Berufsreifeprüfung (BRP) öffnet seit dem Schuljahr 1997/98 Lehrlingen, Lehrabsolventen sowie Schülern von berufsbildenden mittleren Schulen (wie Handelsschule, Krankenpflegeschule) den Weg zu den "Hohen Schulen". Voraussetzung ist der positive Schulabschluss bzw. eine bestandene Lehrabschlussprüfung. Es müssen vier Teilprüfungen -vergleichbar mit der Reifeprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) - bestanden werden. Das Mindestalter bei der ersten Teilprüfung ist 17 Jahre, zum Antritt der letzten Teilprüfung muss das 19. Lebensjahr vollendet sein.

(hh)