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Mehrheit für holländisches Modell

Von Christa Karas

Wissen

Fast 50 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind für die "Sterbehilfe" nach jenem Modell, das kürzlich in Holland gesetzlich erlaubt wurde. Die Gegner der Sterbehilfe machen nur ein Viertel der österreichischen Bevölkerung aus, so eine Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstituts "Imas".


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Holland hatte im Dezember die bis dahin strafrechtlich nicht verfolgte aktive Sterbehilfe legalisiert. Demnach muss der Patient todkrank sein sowie den Sterbewunsch äußern und schriftlich niederlegen. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass keine Aussicht auf Heilung besteht. Ein unabhängiges Gremium (Jurist, Mediziner, Ethiker) prüft die Entscheidung.

Imas hatte kurz danach einen repräsentativen Querschnitt von 1.000 Österreicherinnen und Österreichern über 16 Jahre zunächst befragt, wie weit ihnen das holländische Modell bekannt ist. 70 Prozent erklärten, sie hätten davon gehört, nur 30 Prozent kannten dieses Modell nicht.

Dann stellte "Imas" die Frage, ob man auch in Österreich eine solche Form der Sterbehilfe ermöglichen sollte. 49 Prozent bejahten dies, 26 Prozent waren dagegen, der Rest war "unentschieden". Vor allem die jüngeren Befragten sowie Personen mit höherer Schuldbildung und in leitenden beruflichen Funktionen sprachen sich für die Sterbehilfe aus.

Weiters waren 51 Prozent der SPÖ-Anhänger für Sterbehilfe nach dem holländischen Modell, 43 Prozent der ÖVP-Anhänger, 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 58 Prozent der "Anderen und Unklaren".

Eine noch deutlichere Mehrheit wünscht sich in Deutschland eine vergleichbare Rechtslage wie in den Niederlanden. Das ergab eine ebenfalls im Dezember durchgeführte Umfrage des Hamburger Meinungsforschungsinstituts Gewis unter 1.078 Personen zwischen 16 und 60 Jahren.

78 Prozent aller Befragten sprachen sich dabei für dieses Modell der aktiven Sterbehilfe aus. Neben dem ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen (78 Prozent) gelten auch unerträgliche Schmerzen (41 Prozent), abzusehendes langes Siechtum (37 Prozent) oder lang währendes Koma (36 Prozent) als Gründe, um Leiden eines Patienten zu beenden.

Für 76 Prozent der deutschen Befürworter der aktiven Sterbehilfe kommt als Ausführender nur ein Arzt in Frage, 24 Prozent können sich aber durchaus auch andere Personen wie Familienangehörige, Krankenschwestern oder Sterbehelfer dabei vorstellen.

Mit Ausnahme Hollands ist die aktive Sterbehilfe derzeit in Europa durchwegs verboten. Eine gewisse Ausnahmeregelung gibt es in der Schweiz, wo die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt ist. Dem Sterbenden kann ein tödliches Medikament zugänglich gemacht werden und im Kanton Zürich wurde kürzlich beschlossen, dass Sterbehilfeorganisationen Zutritt zu Alters- und Pflegeheimen bekommen und Sterbewilligen tödliche Pillen bringen dürfen.

In Belgien soll ein Gesetzentwurf zur Sterbehilfe noch heuer dem Parlament vorgelegt werden. Eine Mehrheit von Senatoren hat jüngst dem Regelungstext zugestimmt, demzufolge nicht nur Todkranke Sterbehilfe beantragen dürfen sollen, sondern auch Patienten mit unheilbaren Krankheiten, die unter starken Schmerzen leiden, aber noch Jahre weiterleben könnten.