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Mehrwertsteuer in der Slowakei wird "vorübergehend" um ein Prozent erhöht

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Wirtschaft

Erhöhung von 19 auf 20 Prozent gilt, bis das Staatsdefizit unter drei Prozent liegt. | Sparpaket soll 800 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. | Bratislava. Die slowakische Mitte-Rechts-Regierung hat sich auf die endgültige Fassung eines Sparpakets verständigt, durch das der Fiskus im kommenden Jahr um 1,7 Milliarden Euro entlastet wird. Der Staat werde seine Ausgaben 2011 um rund 900 Millionen Euro kürzen und zugleich 800 Millionen Euro mehr einnehmen, teilte Ministerpräsidentin Iveta Radicová mit.


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Das Kabinett soll das Sparpaket am heutigen Mittwoch beschließen. Es ist der erste Schritt, um das Haushaltsdefizit bis 2013 unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung zu drücken. Für dieses Jahr wird ein Defizit von 7,8 Prozent prognostiziert, Ende 2011 dürfte es bei 4,9 Prozent liegen.

Bereits Anfang August hatte Finanzminister Ivan Miklos bekanntgegeben, dass 2011 rund 20.000 der 230.000 Staatsbeamten ihren Hut nehmen müssen. Dadurch werden rund 380 Millionen Euro eingespart.

Steuer wird frühestens 2015 wieder gesenkt

Der Koalitionsrat einigte sich nun darauf, dass die Mehrwertsteuer "vorübergehend" von 19 auf 20 Prozent erhöht wird. Das soll rückgängig gemacht werden, wenn das Haushaltsdefizit wieder unter drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegt.

Das Defizit muss vom Europäischen Statistikamt bestätigt werden, das geschieht aber erst 2014. Damit wird die Mehrwertsteuer frühestens zum 1. Jänner 2015 wieder gesenkt. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt dem Fiskus 160 Millionen Euro, deutlich weniger als die von Miklos zuvor geschätzten 250 Millionen Euro. Eine höhere Mehrwertsteuer wird ab 2011 auch auf Zigaretten und Bier erhoben. Eine günstige Ausnahmeregelung für Medikamente, Bücher und bestimmte medizinische Bedarfsgüter bleibt bestehen, jene für den Verkauf von Produkten auf Bauernhöfen entfällt hingegen.

Auch in der Abgabenordnung werden Ausnahmeregelungen gestrichen. Freie Mitarbeiter müssen aber weiterhin keine Sozialabgaben abführen. Der Beitrag zur Krankenversicherung bemisst sich künftig auf Grundlage aller Einkünfte eines Abgabepflichtigen, also etwa auch nach der Höhe seines Einkommens aus Dividenden.

Im Steuerrecht und bei Abschreibungen sollen ebenfalls Ausnahmeregelungen entfallen. Deshalb ist es künftig beispielsweise nicht mehr möglich, Lebensversicherungen steuerbegünstigend geltend zu machen. Die Regierung beschränkt außerdem die Möglichkeit, Pension zu beziehen und trotzdem weiter arbeiten zu können.