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Mehrwertsteuer und Eurofighter: Wann und Wo dürfen die Jets landen?

Von Walter Hämmerle

Analysen

Mitunter hat man den Eindruck, als stehe in Sachen Eurofighter lediglich der Umstand außer Streit, dass es sich dabei um einen Kampfjet handelt. Alle anderen Aspekte der Causa sind wild umstritten.


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Das betrifft auch die Frage, ob Österreich zurecht den Kauf der Eurofighter von der 20-prozentigen Mehrwertsteuerpflicht befreit. Bei einem offiziellen Kaufpreis von 1,667 Milliarden Euro wären immerhin mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich fällig. Die damalige schwarz-blaue Regierung hatte 2003 extra deswegen eine Ausnahmeregelung für Bau, Kauf und Reperatur von Flugzeugen, die von staatlichen Einrichtungen verwendet werden, im Umsatzsteuergesetz beschlossen.

Kürzlich kam nun aber das Institut für Finanzrecht der Wiener Universität zum Schluss, diese Befreiung widerspreche der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU, sei "formal rechtswidrig" sowie "wettbewerbsverzerrend".

Die von Österreich in Anspruch genommene Ausnahmeregelung gelte nämlich nur für jene Staaten, die eine solche in die Richtlinie hineinreklamiert haben beziehungsweise in denen die Ausnahme bereits beim EU-Beitritt in Kraft war. Beides trifft auf Österreich nicht zu. Weitere Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses aller 27 EU-Mitglieder basierend auf einem Vorschlag der Kommission.

Stimmt nicht, hält dem Finanzminister Wilhelm Molterer entgegen. Für ihn ist hier nicht die EU-Richtlinie, sondern der EG-Vertrag anzuwenden. Dessen Artikel 296 sieht vor, dass zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Ausnahmeregelungen möglich sind, die nicht von EU-Recht zunichte gemacht werden dürfen. Österreichs Ausnahmeregelung zieht den Kreis jedoch weiter und spricht nur allgemein von Flugzeugen.

Noch ist diese Diskussion rein akademisch. Denn fällig würde eine allfällige Mehrwertsteuer erst, wenn sich Österreich die Verfügungsgewalt über die Eurofighter verschafft hat. Das ist vorerst - ungeachtet dessen, dass bereits ein Teil des Kaufpreises überwiesen worden ist - nicht der Fall. Zuvor muss noch eine Qualitätsprüfung den vertragskonformen Zustand der Jets bestätigen - oder eben nicht.

Ausgeschlossen scheint, dass Österreich bei einer Nicht-Übernahme die in Deutschland fällige Mehrwertsteuer berappen muss. Denn Steuerpflicht fällt erst ab dem Moment an, ab dem die Ware übernommen wird. In Deutschland steuerpflichtig würde Österreich, falls die Übergabe auf deutschem Boden stattfinden würde. Deutsche Gesetze sehen in diesem Fall keine Mehrwertsteuerbefreiung vor. Daher wird sich Österreich davor hüten, die Jets in Deutschland zu übernehmen.

Sollten die Flieger eines Tages tatsächlich von Österreich übernommen werden, ist dennoch fraglich, ob die Kommission ein Verfahren gegen Wien wegen der Steuerbefreiung einleitet. Immerhin hat in der EU niemand ein politisches Interesse daran, dass Österreich beim Erwerb des europäischen Produkts Eurofighter noch mehr Hürden aufgestellt werden. Von sich aus kann der Europäische Gerichtshof aber nicht tätig werden.