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Das Verhalten gegenüber behinderten Menschen schwankt noch immer zwischen Wegschauen und Mitleid.
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Wien. Mit Beginn dieses Jahres ist das Gesetz für die Gleichstellung behinderter Menschen von 2006 in vollem Umfang in Kraft getreten, weil die zehnjährige Übergangsfrist endete. Bis dahin hätte der Zugang zu allen Waren, Dienstleistungen und zu Information barrierefrei sein müssen. Bis heute ist aber keiner dieser Punkte zur Gänze umgesetzt - bei weitem nicht. Von den öffentlichen Gebäuden sind zwar deutlich mehr als die Hälfte umgebaut, ein barrierefreier Zugang zu Information ist aber erst zu weniger als einem Prozent gewährleistet. Der Behindertenanwalt des Sozialministeriums, Erwin Buchinger, sprach mit der "Wiener Zeitung" über rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes, Vorzeigeländer und den Wunsch nach einer Gesellschaft, die nicht zwischen Menschen mit und ohne Behinderung unterscheidet.
"Wiener Zeitung":Herr Buchinger, was hat sich mit 1. Jänner dieses Jahres für behinderte Menschen aus rechtlicher Sicht geändert, wenn sie nun auf Barrieren stoßen?
Erwin Buchinger: Als Rechtsfolge gibt es bloß einen Anspruch auf Schadenersatz. Das bedeutet beispielsweise, die Barriere muss nicht beseitigt werden, die dadurch betroffene Person erhält aber einen Schadenersatz in Höhe von etwa 500 bis 1000 Euro, zuzüglich eines allfälligen Vermögensschadens.
Das war aber nach Inkrafttreten des Gesetzes 2006 auch schon möglich.
Das gibt auch Anlass für Reformdiskussionen, andererseits kann dieser Schadenersatz wiederholt werden, sodass letztendlich jeder Bauherr für die Beseitigung der Barriere sorgen wird. Was sich geändert hat, ist, dass bauliche Barrieren in Gebäuden mit Baubewilligung vor 2006 bisher nur dann schadenersatzbegründend waren, wenn der Aufwand für ihre Beseitigung nicht höher als bei 5000 Euro lag. Mit 1. Jänner 2016 ist diese Übergangsbestimmung weggefallen, und es muss individuell geprüft werden, ob die Beseitigung der Barriere unzumutbar ist. In Österreich müssen aber auch keine amerikanischen Verhältnisse angestrebt werden, wo zum Beispiel der Finanzdienstleister Wells Fargo vor wenigen Jahren zur Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe von 10 Millionen US-Dollar (entspricht etwa 9 Millionen Euro, Anm.) verpflichtet wurde, weil er ein Produkt angeboten hatte, das aufgrund der besonderen Abschlussmodalitäten per Telefon für gehörlose Menschen nicht zugänglich war. Eine Erhöhung der zugesprochenen Schadenersatzbeträge wäre aber freilich auch bei uns wünschenswert, um die generalpräventive Wirkung zu verstärken.
Welche Länder sind diesbezüglich schon weiter als wir?
Die Rahmenbedingungen in Österreich, um gegen Barrieren vorgehen zu können, sind ganz gut, im europäischen Vergleich sind wir sicher im oberen Drittel. Im baulichen Bereich sind wir kein Referenzland, da sind Italien, Spanien, die skandinavischen Länder und auch Großbritannien weiter. Im Bereich der Information, Kommunikation und der sozialen Barrieren gibt es den größten Aufholbedarf. Der Hauptpunkt, um den es hier immer wieder geht, ist die Sensibilisierung der Bevölkerung. Das Nachdenken darüber, was für einen selbst, sofern man keine Einschränkungen hat, selbstverständlich ist, für einen Menschen mit Einschränkungen aber ein unüberwindbares Hindernis sein kann. Daher ist es wichtig, die Barrierefreiheit laufend zu thematisieren.
Ein barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation wäre zum Beispiel durch die "Leichte Sprache" möglich -eine speziell geregelte, leicht verständliche Ausdrucksform des Deutschen. Wie intensiv wird diese bereits genutzt?
Seit fünf, sechs Jahren wächst das Bewusstsein für die "Leichte Sprache". Ein Highlight ist Oberösterreich, wo seit mehr als einem Jahr alle Bescheide im Bereich des Sozialwesens automatisch in "Leichter Sprache" verfasst werden. Insgesamt wird sie aber ganz wenig genutzt.
Eigentlich ist man ja täglich mit Information konfrontiert, sie bildet und formt einen Menschen -von Geburt an. Was wird im Bildungsbereich getan?
Inklusive Schulformen, bei denen jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen, werden nur halbherzig umgesetzt. Etwa die Hälfte der beeinträchtigten Kinder geht in Sonderschulen, etwa die Hälfte in Regelschulen. Ziel sollte sein, dass Regelschule für alle angeboten wird. Mittelfristig bedeutet das: die Abschaffung aller Sonderwege, also auch der Sonderschulen. Denn erst wenn schon im Kleinkindalter, im Kindergarten, in der Schule alle Barrieren möglichst rasch und umfassend abgebaut werden, hat man als junger Mensch ohne Beeinträchtigung die Chance, mit Menschen mit Beeinträchtigung Kontakt zu haben und Freundschaften zu schließen. Dann hat man auch weniger Vorbehalte.
Inwieweit würde sich diese Einstellung in der Arbeitswelt widerspiegeln?
Derzeit ist es hier ähnlich wie im Bildungsbereich, etwa 25.000 Menschen sind in Sondereinrichtungen, Tagestherapien, Werkstätten tätig und gehen geschützten Beschäftigungen nach. Sie sind nicht pensions- und krankenversichert. Das gehört aufgelöst, damit Menschen auch mit schweren Behinderungen im Regelarbeitsmarkt ihren Platz finden.
Ohne Kündigungsschutz?
Genau. Die großen Vorteile lägen bei den beeinträchtigten Menschen selbst. Deren Selbstbewusstsein, deren Selbstwertgefühl sowie die soziale Teilhabe am Leben würden einen Schub bekommen, wenn diese Menschen auch in der Arbeitswelt integriert wären. Die Kosten für die Gesellschaft würden sich in Grenzen halten. Die Lebenserhaltungskosten müssen ja auch derzeit über eine erhöhte Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus, über die Waisenpension und alle möglichen Formen von Zuschussleistungen finanziert werden. Das Wichtigste ist, dass Menschen mit Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen können. Schon jetzt sind diese im Regelfall sechs, sieben, acht Stunden am Tag tätig und leisten das, was für sie möglich ist - und bekommen nur ein Taschengeld.
Sie sind selbst Vater eines behinderten Kindes. Marco ist heute 35 Jahre alt. Was hätten Sie sich früher gewünscht, damit er besser auf dieses Leben vorbereitet wird?
Ich hätte mir drei Sachen gewünscht. Zuerst einmal einen leichten und unbürokratischen Zugang zu Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten. Es sollte eine Anlaufstelle geben oder eine Beratungsstelle, die einen dabei unterstützt. Das Zweite ist, dass es vom Kindergarten bis in die Schule inklusive Angebote geben soll. Es muss ein ernsthaftes und nachhaltiges Ändern des Bildungssystems in Richtung Inklusion geben. Und das Dritte ist: Ich wünsche mir viel mehr an Verständnis in der Bevölkerung. Vereinfacht gesagt schwankt derzeit die Haltung in der Öffentlichkeit gegenüber behinderten Kindern zwischen Wegschauen, weil es einem peinlich ist und man nichts damit zu tun haben will, und Überfürsorglichkeit und Mitleid. "Mei, muass’ Eana schlecht geh’, wos Se ois mitmochn", hört man, ein bissl überspitzt gesagt, immer wieder. Dass man mit einem behinderten Kind alles mitmachen kann, ohne dass ein Tamtam daraus gemacht wird, das fehlt noch weitgehend.
Zur Person
Erwin Buchinger
Der ehemalige Sozialminister (2007 bis 2008 unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer) ist seit 2009 Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung des Sozialministeriums. 2013 wurde er in dieser Funktion wiederbestellt.
Am Donnerstag, 17. März, um 18 Uhr findet in der Wirtschaftskammer eine Diskussionsrunde des Domus Verlags und des Finanz Marketing Verbands zum Thema "Barrierefreiheit im Finanzsektor" statt. Auf dem Podium diskutieren unter anderem Erwin Buchinger und Barbara Helige, Präsidentin der Liga für Menschenrechte. Die "Wiener Zeitung" moderiert. Anmeldung unter http://u.d-mail.at/hn/TQwOd/54142