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Innenrevision konnte keine Risikoabschätzung machen. | Wien. Hatte Wolfgang Flöttl im Jahr 2000 Selbstmordgedanken, nachdem er zum dritten Mal mit Bawag-Geldern Schiffbruch erlitten hatte? Anne Eisenhower, Enkelin des früheren US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower und Ehefrau des Investmentbankers Wolfgang Flöttl, widerspricht dieser Behauptung von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner vehement: "My husband is a fighter!" ("Mein Mann ist ein Kämpfer.") Frau Eisenhower war am Donnerstag, dem bereits 30. Verhandlungstag im Bawag-Prozess, als Zeugin geladen.
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Im Oktober 1998 habe ihr ihr Mann von den Verlusten, die er erlitten hatte, erzählt, so Eisenhower. Auch dass er unter großem Druck von seiten Elsners gestanden habe und sein Vermögen an die Bank übertragen musste, da der Bawag-Chef damit drohte, die Affäre öffentlich zu machen und Flöttl gesellschaftlich und wirtschaftlich bloßzustellen. Für Amüsement sorgten die Schilderungen Eisenhowers betreffend einen gemeinsamen Yachturlaub mit Julius Meinl ("Ein guter Freund meines Mannes"): Der damals frisch verlobte Finanzminister Karl-Heinz Grasser habe damals viel Zeit "mit seiner Verlobten ohne uns" verbracht und die beiden seien nur zu den gemeinsamen Essen anwesend gewesen.
"Wahnsinn!"
Als zweite Zeugin trat am Donnerstag die frühere Bawag-Innenrevisorin Eva Albrecht auf. Laut dieser sei bei der Prüfung der Karibik-Geschäfte eine Bewertung des Risikopotenzials nicht möglich gewesen. Auf die Frage, was sie darüber gedacht habe, sagte Albrecht: "Wahnsinn! Wir wussten nicht einmal, um welche Art von Werten es sich handelt."
Der Innenrevision sei schließlich 1998 mitgeteilt worden, dass die Sondergeschäfte zurückgefahren worden seien. Da sie von den weiteren Deals mit Flöttl nichts gewusst habe, habe es auch keine Prüfung mehr gegeben.
ÖGB tauscht Anwältin
An einer anderen Front im Bawag-Skandal gab es am Donnerstag eine interessante Entwicklung: Im Schadenersatzprozess des ÖGB gegen die frühere Bawag-Spitze tauscht der Gewerkschaftsbund seine Rechtsvertretung aus. Nachdem die Klage am Wiener Handelsgericht wegen "mangelnder Schlüssigkeit" abgewiesen wurde, verzichtet der ÖGB im Berufungsverfahren auf die Dienste von Gerda Kostelka-Reimer.
ÖGB-Boss Rudolf Hundstorfer sprach von einer einvernehmlichen Lösung. Die Kanzlei von Kostelka-Reimer habe sich aus "Kapazitätsgründen" entschieden, den ÖGB nicht mehr zu vertreten. Prozessinsider sprechen allerdings von Unzufriedenheit des ÖGB mit der Anwältin. Ob Kostelka-Reimer den ÖGB im Strafprozess weiterhin als Privatbeteiligten vertreten wird, ist noch unklar. Seite 12