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Meinl-Affäre: Rückkäufe sollen Risiko der MEL erhöht haben

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Experte ortet Platzierungsrisiko und Beeinflussung der Volatilität.


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Wien. Die Anlageaffäre um die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bank birgt neuen Sprengstoff.

In einem Zivilprozess (2Cg 42/09i) des MEL-Anlegers Ewald R., vertreten durch Anwalt Johannes Neumayer, gegen die Bank wegen der umstrittenen Rückkäufe der MEL-Zertifikate 2007 sagte kürzlich der Sachverständige Erich Pitak am Landesgericht Salzburg aus. Im Mittelpunkt stand das Gutachten von Philipp Göth (2006) "über die Eignung der MEL-Aktien zur Mündelgeldveranlagung", mit dem die Bank geworben hatte. Sogenanntes Mündelgeld ist "sicher und möglichst fruchtbringend" in Sparanlagen, Wertpapiere und (inländische) Liegenschaften zu veranlagen. "MEL-Aktien sind zur Veranlagung von Mündelgeld geeignet, sofern die Veranlagung im Rahmen eines sinnvollen Portfoliomix erfolgt", schrieb Göth. Welchen Wissensstand Göth damals hatte, sagte Pitak aus, wisse er nicht.

"Ich halte aber meine Aussage aufrecht, dass ein Gutachter wahrscheinlich zu einem anderem Ergebnis gekommen wäre, wenn er gewusst hätte, dass ein signifikanter Teil des Gesellschaftskapitals nicht im Immobilienwesen, sondern für den Erwerb eigener Aktien verwendet würde." Nachsatz. "Durch den Rückerwerb spielt hier ein Kursrisiko hinein, dieser Effekt ist in der Bewertung zu berücksichtigen." Die Gesellschaft trägt "wirtschaftlich das Risiko der eigenen Wertpapiere". Denn: MEL hatte mittels der Offshorefirma Somal enorme Rückkäufe getätigt. Laut Pitak hätte ein dauerhafter Rückkauf von 40 Prozent des MEL-Volumens die Volatilität des Papiers nachhaltig beeinflusst - in einem fallenden Markt. "Durch die Rückkäufe ist das Platzierungsrisiko auf die MEL überwälzt worden, obwohl die Bank für die Platzierung bezahlt wurde", sagt Anwalt Neumayer. Zugleich ist aus einer Veranlagung mit mittlerem Risiko eine hochspekulative geworden.

Vorwürfe bestritten

"Die Argumentation des Pitak ist nicht nachvollziehbar und wird von der Bank, die sich als Dienstleister für die MEL immer im Rahmen des Rechts bewegt hat, klar zurückgewiesen", kontert Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer. "Faktum ist, dass ein im Auftrag des Handelsgerichts Wien erstelltes unabhängiges Gutachten zu dem Schluss kam, dass durch den Rückkauf der MEL Zertifikate kein Schaden entstanden ist. Dieses Gutachten kam ebenso zu dem Schluss, dass MEL-Zertifikate im Februar 2007 und über den gesamten Rückkaufzeitraum als Investment im Vergleich zu anderen Unternehmen nicht mit mehr Risiko versehen waren und dass der Werteverlust der MEL Zertifikate mit dem anderer Immobilienunternehmen vergleichbar war."