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Meinl Bank zahlte Forderungen von 1200 MEL-Anlegern, Prozessfinanzierer musste zwei Sammelklagen beenden

Von Kid Möchel

Wirtschaft

AdvoFin fordert für 5800 MEL-Anleger 200 Millionen Euro - nur Mini-Fall erledigt.


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Wien. Der Rechtsstreit zwischen der Meinl Bank und dem Prozessfinanzierer AdvoFin um die fragwürdigen Zertifikatsrückkäufe bei der früheren Immobilienholding Meinl European Land (MEL) treibt weiter kuriose Blüten. Die Meinl Bank verkündete am Mittwoch einen "Prozesserfolg". Der Prozessfinanzierer AdvoFin, der rund 5800 sich geschädigt fühlende MEL-Anleger mit einem mutmaßlichen Schadensvolumen von 200 Millionen Euro vertritt, habe laut Meinl zwei Sammelklagen für 1200 Investoren mit einem Streitwert von 22,66 Millionen Euro zurückgezogen.

"Nach einer eingehenden Erörterung in einer Gerichtsverhandlung zwischen der Meinl Bank, AdvoFin und dem Richter am Handelsgericht Wien musste AdvoFin am 9. Oktober zwei Sammelklagen zurückziehen, um eine Klagsabweisung zu verhindern", heißt es dazu von der Meinl Bank.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg hatte für diese 1200 Anleger die Aufhebung der Kaufverträge für die MEL-Papiere (Irrtumsanfechtung) eingeklagt. Streitwert pro Anleger nur 100 Euro. Zugleich hatte sich der Prozessfinanzierer die Möglichkeit offen gelassen, die Klagen auf den gesamten Streitwert von 22,66 Millionen Euro auszudehnen.

"Im August war eine Gerichtsverhandlung anberaumt, die ganz kurzfristig vom Richter abgesagt und verschoben worden ist", sagt AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger. "Einen Tag vor diesem Gerichtstermin im August hat die Meinl Bank 100 Euro pro Kläger plus sämtliche Kosten an Anwalt Salburg überwiesen, ohne irgendetwas zu sagen." Nachsatz: "Das waren ungefähr 140.000 Euro." Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer bestätigt eine entsprechende Zahlung. Indes geht Kallinger davon aus, dass die umstrittene Privatbank den Anlegeranwalt mit dieser Zahlung bei der Tagsatzung überraschen wollte, die Vertagung durch den Richter habe aber den anscheinend beabsichtigten Überraschungseffekt zunichte gemacht.

Nichts mehr einzuklagen

Am Dienstag dieser Woche fand dann die neue Tagsatzung am Handelsgericht Wien statt.

"Da die Meinl Bank die 100 Euro pro Anleger bezahlt hat, hatten wir nichts mehr einzuklagen", sagt Anlegeranwalt Salburg im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Wir sagen, diese Zahlung ist ein Anerkenntnis des Klagebegehrens auf Aufhebung der Kaufverträge." Salburg hat diese Vertragsaufhebung deshalb eingeklagt, um dadurch einen Rückforderungsanspruch von 30 Jahren gegenüber der Meinl Bank zu generieren.

Sind die Zahlungen ein Anerkenntnis, würde diese lange Verjährungsfrist schlagend werden. "Das ist strittig, weil die Meinl Bank bestreitet, dass die Zahlung ein Anerkenntnis war", sagt Salburg. "Wir haben die Klagen aber ohne Anspruchsverzicht zurückgezogen. Denn es war uns aufgrund der Zivilprozessordnung nicht möglich, die Klagen auf den Gesamtbetrag auszudehnen."

"Das stört uns gar nicht, es wurde von der Meinl Bank alles bezahlt", sagt AdvoFin-Vorstand Kallinger. "Die Meinl Bank feiert einen Erfolg, der keiner ist." Die betroffenen MEL-Anleger haben ohnehin großteils ihre Ansprüche bereits in Einzelklagen, wenn auch unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, eingeklagt." In den übrigen Fällen werden neue Einzelklagen gebastelt.