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Julius Meinl steht vor einem riesigen Scherbenhaufen. Seine drei Börsen-Titel Meinl Land, Meinl Airports und Meinl Power sind bei den Anlegern nach höchst aufklärungsbedürftigen Ereignissen in Ungnade gefallen. Im Blitztempo hat das Milliardenwerte in Luft aufgelöst. Jetzt hat Meinl der Fünfte auch noch die Prüfer der Finanzmarktaufsicht (FMA) am Hals.
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Sollte sich in der Meinl-Affäre am Ende des Tages zeigen, dass gegen Gesetze verstoßen wurde, droht dem noblen Haus des Privatbankiers ein finanzieller Spießrutenlauf. Klagen jener Anleger, die durch das Kursdebakel bei Meinl European Land (MEL) nach dem sündteuren, erst im Nachhinein gemeldeten Aktienrückkauf zu Schaden kamen, hätten dann "gute Erfolgschancen" bei Gericht. Etliche Juristen sind davon überzeugt. Wie die Geschichte in der komplexen Causa "Meinl" letztlich ausgeht, ist allerdings völlig offen. Rechtsexperten sagen, dass der Fall keineswegs eindeutig ist, weil hier in rechtlicher Hinsicht absolutes Neuland beschritten wird.
Zu klären ist vor allem die Frage, ob die strengen österreichischen Informationspflichten, denen hiesige Kapitalmarkt-Firmen nachkommen müssen, von der in Jersey beheimateten MEL verletzt wurden.
Ist das bei dem umstrittenen Rückkauf eigener Zertifikate tatsächlich der Fall gewesen, sind die Sanktionen eindeutig. Sie würden sich gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft richten. Verstöße gegen Offenlegungspflichten ( Ad-hoc-Publizität/Beteiligungsmeldungen) werden von der FMA mit einer Geldstrafe geahndet. Der - überschaubare Rahmen - bewegt sich dabei zwischen 20.000 und 35.000 Euro.
Ebenso eindeutig sind die Sanktionen bei Marktmanipulation. Die FMA ermittelt in der Meinl Bank, die für die MEL-Papiere als Market Maker fungiert (um für eine entsprechende Liquidität an der Börse zu sorgen), auch in diese Richtung. Sollte sich herausstellen, dass die Bank den Markt mit Kniffen manipuliert hat, können die Finanzsheriffs eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Bei Verdacht auf Insiderhandel - auch das wird von der FMA untersucht - müssen die Finanzaufseher jedoch die Staatsanwaltschaft einschalten, zumal es sich um ein strafrechtliches Delikt handelt. Kann Insiderhandel nachgewiesen werden, droht Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren.
Unter die Lupe nimmt die FMA auch den Dienstleistungsvertrag zwischen MEL und Meinl Bank. Sollte das Institut in diesem Zusammenhang gegen das Bankwesengesetz (BWG) verstoßen haben, sind die Rechtsfolgen hier ebenfalls eindeutig. Unter Androhung einer Beugestrafe erfolgt zunächst der Auftrag, in einer bestimmten Frist den ordentlichen gesetzlichen Zustand wieder herzustellen (so etwa durch Abberufung des Vorstandschefs wie im Fall Hypo Alpe-Adria). Sollte das nichts bewirken, wird als Ultima Ratio der Konzessionsentzug angedroht.