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Menschen mit Handicap im Betrieb

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Extra Ausbildung für Lehrlinge. | Beihilfen und Prämien steuerfrei. | Wien. Misstrauen, Geringschätzung, Verzweiflung - Umgang mit Menschen mit Behinderung ist ein hoch emotionales Thema mit vielen Tretminen. Damit Vorurteile überkommen werden und auch körperlich oder geistig benachteiligte Menschen in den Arbeitsmarkt Einlass finden, lockt eine Vielzahl von staatlichen Förderungen die potenziellen Arbeitgeber.


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Wer einen arbeitslosen Menschen mit Behinderung beschäftigt, kann beispielsweise beim Bundessozialamt (BSA) eine Integrationsbeihilfe für maximal drei Jahre beantragen.

"Die Höhe ist abgestuft", erklärt Hansjörg Hofer, Abteilungsleiter im Sozialministerium. Im ersten Jahr kann der Arbeitgeber bis zu 100 Prozent der Bemessungsgrundlage (das Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen), maximal jedoch 1000 Euro pro Monat als Zuschuss bekommen. Im zweiten Jahr sind es bis zu 70 Prozent und im dritten Jahr bis zur Hälfte der Bemessungsgrundlage. Dazu kommt eine Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 Prozent.

Die Integrationsbeihilfe ist laut Hofer deshalb gedeckelt, weil bei höheren Bezügen des Arbeitnehmers dessen Qualifikation auch höher ist. Eine darüber hinausgehende Integrationsbeihilfe würde in diesen Fällen nicht mehr dem Zweck entsprechen.

Einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe gibt es nicht, doch werde sie gewährt, "wenn die Voraussetzungen gegeben sind", erklärt Hofer.

Lehrlingsausbildung

Für Lehrlinge gibt es auch eine Förderung, hier allerdings in Form eines fixen Betrages. Für Lehrlinge unter 19 Jahren bekommt der Lehrherr monatlich 302 Euro ausbezahlt. Für ältere Lehrlinge kann der Betrag höher sein. Die Förderung kommt den Lehrherren im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung (IBA) zu.

Mit der IBA sollen benachteiligte Jugendliche - nicht nur jene mit einer Behinderung, sondern etwa auch Jugendliche ohne Hauptschulabschluss - beim Einstieg ins Berufsleben unterstützen.

Die IBA sieht zwei Möglichkeiten vor, um es den betroffenen Jugendlichen leichter zu machen: Entweder kann die Lehrzeitdauer um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Oder der Lehrling bekommt nur eine Teilqualifizierung. "Wenn zum Beispiel ein Tischlerlehrling in der Praxis sehr gut ist, aber Lernschwierigkeiten hat und deshalb keine buchhaltärischen Kenntnisse erlangen kann, hat er die Möglichkeit, die Lehre mit einer Teilqualifizierung abzuschließen", so Hofer.

Bei der IBA schießt auch das Arbeitsmarktservice (AMS) etwas zu - ein Betrag, der allerdings auf die Höhe der BSA-Beihilfe angerechnet wird.

Im Rahmen der IBA gibt es für die betroffenen Jugendlichen noch ein zusätzliches Service. Sie werden von Berufsausbildungsassistenten unterstützt und erhalten von diesen nicht nur Informationen und Beistand im Berufs-, sondern auch im Privatleben. Die Kosten werden vom BSA oder vom AMS getragen.

Beihilfe zum Lohn

Eine weitere Förderung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist die Entgeltbeihilfe. Diese kann dem Arbeitgeber zum Ausgleich von behinderungsbedingten dauerhaften Leistungseinschränkungen gewährt werden. Schließlich muss der Arbeitgeber für den benachteiligten Arbeitnehmer den vollen Lohn zahlen.

Muss der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer aufgrund dessen Behinderung adaptiert werden, können die Kosten für die Adaptierungsmaßnahmen - zum Beispiel für behindertengerechte Toiletten - ebenfalls vom BSA übernommen werden. Eine Obergrenze gibt es laut Hofer nicht. Der Arbeitgeber müsste sich aber schon so weit beteiligen, als ihm die Adaptierungsmaßnahmen unabhängig vom betroffenen Arbeitnehmer auch zu Gute kommen würden.

Arbeitsplatz sichern

Ist der Arbeitsplatz des benachteiligten Arbeitnehmers gefährdet und sollte eigentlich gestrichen werden, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, vom BSA eine Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe für maximal drei Jahre zu beantragen.

Und es gibt noch ein Zuckerl für Dienstgeber, die Arbeitnehmer mit einer Behinderung beschäftigen: Ihr zusätzliches "Einkommen" in Form der Beihilfen für ihren Betrieb ist meist von der Steuer befreit.