Die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) zog gestern traurige Bilanz über die von Staaten und deren Behörden begangenen Menschenrechtsvergehen. In 149 der über 160 Länder weltweit werden grundlegende Rechte wie das Recht auf Leben, ein faires Gerichtsverfahren oder nicht diskriminierende Behandlung missachtet, heißt es in dem Jahresbericht 2001, der gestern in Wien vorgestellt wurde. Auch gegen Österreich fährt ai heftige Geschütze auf. Hauptkritikpunkte sind dabei das ungleiche Schutzalter für Homosexuelle sowie die Diskriminierung von Schwarzafrikanern. In einigen Punkten zu wünschen übrig ließe auch der Entwurf zur neuen Strafprozessordnung, meinte Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai Österreich bei der Präsentation des Berichts.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Mit dem umstrittenen § 56 des Entwurfs, der für Journalisten Gefängnisstrafen vorsieht, wenn ihre Berichte die "Privatsphäre Dritter" verletzen, setze sich "Österreich der Gefahr aus, Gewissensgefangene zu produzieren", warnte Patzelt. "Wir werden das in Österreich sehr genau beobachten".
Grundsätzlich gewährt die neue Strafprozessordnung laut Patzelt den Angeklagten zwar auf den ersten Blick mehr Rechte, diese würden aber durch viele Ausnahmen "skandalös verwässert". So enthalte der Entwurf des Justizministeriums das Recht, dass man sofort nach seiner Festnahme eine Person seines Vertrauens zuziehen darf, wie Europarat und Anti-Folterkommitte fordern, allerdings werde diese Bestimmung in §167 gleich wieder eingeschränkt, indem die Beiziehung der Vertrauensperson nur möglich ist, sofern sie die Ermittlungen nicht beeinträchtigt". "So funktioniert aber Grundrechtsschutz nicht", meint Patzelt, der von einem "Lexikon der versäumten Möglichkeiten" spricht.
Unzufrieden ist ai auch mit der Diskriminierung von Schwarzafrikanern. Als Beispiel nannte Patzelt eine Drogenrazzia im Flüchtlingslager Traiskirchen, bei der die Polizei im Jänner 2000 Schwarzafrikaner "erniedrigend behandelte." Die Schwarzafrikaner mussten stundenlang stehen und Analuntersuchungen vor den Augen der anderen über sich ergehen lassen. Dies sei "Menschenhatz". "Der Skandal geht noch weiter", sagte Patzelt, denn bis heute habe keine gerichtliche Untersuchung des Vorfalls stattgefunden. Dasselbe gelte für den Fall Omofuma, bei dem es bisher nur "ein Ping-Pong von Gutachten" gegeben habe. Ein Ergebnis über die Todesursache des abgeschobenen Nigerianers stehe auch zwei Jahre nach dessen Tod aus. Mit Ausnahme der drei Fremdenpolizisten, die Omofuma geknebelt hatten und gegen die ein Verfahren wegen "Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge" läuft, blieben die politisch Verantwortlichen unbehelligt, kritisiert Patzelt. "Von raschen Untersuchungen kann man wohl nicht mehr sprechen", umso mehr hoffen wir, dass sie zumindest sehr umfassend ausfallen werden und die Verantwortlichkeiten auch auf höheren Ebenen klären", meint Patzelt. Nicht nachvollziehen kann er die Behauptung der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, wonach Knebelung nicht als Menschenrechtsverletzung, sondern vielmehr als Akt polizeilicher Notwehr anzusehen sei.
Moniert werden von ai auch Einschüchterungsversuche von Beschwerdeführern und Zeugen mutmaßlicher polizeilicher Misshandlungen, die mit Gegenanzeigen der Polizei zu rechnen hätten. So erstatteten zwei Polizisten Anzeige wegen übler Nachrede gegen zwei der fünf Augenzeugen, die gesehen hatten, wie die Polizisten im März 1999 an der U-Bahn Schottenring in Wien einen französischen Staatsbürger afrikanischer Herkunft misshandelt und in rassistischer Weise beschimpft hatten.
Als "ewiggestrige und brutale Legaldiskriminierung" bezeichnete Patzelt den §209 des Strafgesetzbuchs, der gleichgeschlechtliche Beziehungen von volljährigen Männern mit Männern unter 18 Jahren unter Strafe stellt, während für heterosexuelle Paare und Lesben ein Schutzalter von 14 Jahren gilt. "In Österreich werden Menschen, nur weil sie anders lieben als die Mehrheit, diskriminiert", sagte Patzelt. ai habe sich des Falls eines 19-jährigen Mannes angenommen, der wegen einer Beziehung zu einem 17-jährigen zwar "nur" zu einer Geldbuße verurteilt worden war, aber wegen des Gerichtsverfahren seinen Job verlor.
Globalisierungsfalle
Amnesty nahm die Präsentation des Jahresberichtes im 40. Jahr ihres Bestehens auch zum Anlass, einen Blick auf die Zukunft zu werfen. Größte Herausforderung im Kampf für die Menschenrechte ist im angehenden 21. Jahrhundert die Globalisierung und der zunemhende Einfluss multinationaler Großkonzerne auf die Politik. Regierungen versuchen, Grundrechtsverletzungen mit Wirtschaftszwängen zu rechtfertigen. Doch so kann es nicht gehen, meint Patzelt. Das Primat der Politik sei gefragt, wenn es um Wohlstandsverteilung oder soziale Mindeststandards geht, gerade, weil Globalisierung nicht nur zu Wachstum, sondern auch zu wachsenden Schuldenbergen und sozialen Ungleichheiten führt. "Weder Staaten noch Unternehmen dürfen sich hier aus der Verantwortung stehlen", warnt Patzelt, der in dem Zusammenhang u.a. die Sanierungskonzepte der Weltbank rügt. Auch der zunehmenden Entsolidarisierung und Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen redet er das Wort.