Volksanwalt Kräuter geht mit Lage für Asylwerber im Caritas-Heim in Niederösterreich hart ins Gericht.
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St. Pölten/Wien. Niederösterreichs Landesregierung und der für Asyl zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) sind mit weiterer scharfer Kritik an der Unterbringung von Flüchtlingen konfrontiert. Dabei geht es auch um das von der Caritas geführte Heim St. Gabriel in Maria Enzersdorf südlich von Wien.
Die Volksanwaltschaft in Person von Günther Kräuter hat in einem acht Seiten umfassenden Schreiben an Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), das der "Wiener Zeitung" vorliegt, zwar eingeräumt, dass es dort bei der Betreuung besonders hilfsbedürftiger Menschen "keine konventionsrechtlichen Bedenken" gebe. Dennoch konnte die Situation beim Besuch einer Kommission im Juli des Vorjahres "nur als menschenunwürdige Unterbringung beurteilt werden".
Das Land hat bis 28. Februar Zeit für eine Stellungnahme. In St. Gabriel wurden psychisch kranke Flüchtlinge betreut. Es gab grobe bauliche Mängel, Flüchtlinge seien "sich selbst überlassen gewesen". Während die Kritik von Volksanwalt Kräuter an einer Unterkunft in Greifenstein bereits publik geworden ist und für heftige Reaktionen von Landesrat Waldhäusl geführt hat, waren die Beanstandungen beim Caritas-Heim St. Gabriel öffentlich noch kein Thema.
Kein Verstoß gegen Konvention
Eine Kommission besuchte drei Einrichtungen für Flüchtlinge in Niederösterreich, neben St. Gabriel waren das das inzwischen geschlossene Haus Helenental sowie ein Gebäude in Lilienfeld. Den Stein bei St. Gabriel brachte die Caritas der Erzdiözese Wien selbst mit dem Hinweis ins Rollen, dass kurzfristig verfügte Verlegungen von Asylwerbern in andere Einrichtungen erfolgen sollten. Es ging um die Verlegung von 90 Personen. Gleichzeitig leitete die Volksanwaltschaft von sich aus ein amtswegiges Prüfverfahren ein.
Fazit der Überprüfung war, dass es "keine konventionsrechtlichen Bedenken" gegeben habe. Es wurde ausdrücklich betont, es habe ein "herzliches Bemühen aller Bediensteten" in den drei Einrichtungen um das Wohlergehen der Asylwerber, die wegen psychischer Erkrankungen besonders betreut werden mussten, gegeben. Es seien aber Bewohner mit Sonderbetreuung ohne vorherige Ankündigung aus ihrem gewohnten Umfeld in St. Gabriel gerissen worden. Das Haus habe laut Kommission "lieblos und abgewohnt" gewirkt. Die Mitarbeiter seien in Aufbruchsstimmung gewesen, weil bis auf drei allen anderen Kündigungen bevorstanden.
Bei der Caritas Wien wurde gegenüber der "Wiener Zeitung auf die besondere Lage schon im Vorjahr verwiesen. Es gebe von Landesrat Waldhäusl seit einem Jahr keinen Vertrag, was die Fortführung des Hauses St. Gabriel betrifft. "Das macht die Planung ein bisschen schwierig", betont die Caritas Wien. Prüfungen durch die Volksanwaltschaft würden "uneingeschränkt" unterstützt. Die Kritik sei an das Land, nicht an die drei Organisationen, die die Heime betreiben, zu richten.
Schimmelbildung in Lilienfeld
Diese ergab, das Haus sei in einem desolaten Zustand gewesen, Fensterscheiben waren kaputt. Insgesamt habe die Situation zum Besuchszeitpunkt im Juli 2018 nur "als menschenunwürdige Unterbringung von schutzbedürftigen Personen beurteilt werden können", heißt es im Schreiben.
Im Haus in Lilienfeld wurde vor allem auch der "katastrophale hygienische Zustand" in den Duschräumen, Toiletten und der Küche von den Kontrolloren "angemerkt". Im Sanitärbereich habe es Schimmelbildung gegeben.
Die Hauptkritik richtet sich jedoch auf einen anderen Umstand. Als "menschenrechtlich höchst bedenklich beziehungsweise untragbar" habe sich erwiesen, dass das Vorgehen bei der Verlegung der Bewohner mit Sonderbetreuung "ohne gesetzliche Grundlage" erfolgt sei. Das sei vom Europäischen Gerichtshof im März 2016 "durchaus kritisch" gesehen worden, heißt es in dem Bericht.
Anlass war ein Mord durch einen psychisch beeinträchtigen Asylwerber in St. Gabriel. Die Behandlung von Personen wie Sachen, die von einem Ort an einen anderen verlagert würden, sei "erniedrigend und menschenrechtswidrig", beklagt Volksanwalt Kräuter.