Geschätzte 3000 bis 4000 Mietbetrüger in Österreich. | Zwangsräumung nur schwer möglich. | Wien. Das betrügerische Vorgehen der sogenannten Mietnomaden ist einfach: Nach Unterzeichnung des Mietvertrages und Zahlung der Kaution beziehen sie die Wohnung und zahlen schlicht keine Miete mehr. Die geltende Rechtslage macht es möglich, dass es in Folge bis zu einem Jahr dauern kann, bis die Wohnung durch Zwangsräumung wieder frei wird.
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Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) schätzt die Zahl dieser Mietbetrüger hierzulande auf 3000 bis 4000. "Wir verzeichnen einen Anstieg von Mietnomaden", erklärt ÖHGB-Präsident Heribert Donnerbauer gegenüber der "Wiener Zeitung": "Sie ziehen ein, ohne vorzuhaben, jemals Miete zu zahlen."
40.000 Euro Schaden
Die für den Vermieter daraus entstehenden Kosten sind erheblich. Im Durchschnitt beträgt der Schaden 20.000 bis 40.000 Euro pro unfreiwillig vermieteter Wohnung. Diese Summe setzt sich zusammen aus Mietentgang, Prozess-, Räumungs-, Lager- und eventuell Sanierungskosten. "Für manchen privaten Wohnungsbesitzer, der sich die Immobilie etwa als Wertanlage und Altersvorsorge gekauft hat, können solche Kosten existenzbedrohend sein", so Donnerbauer.
Zu lange Verfahren
Einen hundertprozentigen Schutz gegen diese Art von Betrügerei wird es nicht geben können, so Donnerbauer. Er wünsche sich aber eine deutliche Verkürzung der Verfahren, die derzeit bis zu einem Jahr dauern können. Um eine Wohnung räumen zu können, muss ein gerichtlicher Räumungstitel durch gerichtliche Kündigung oder Klage vorliegen. Danach muss das Gericht die Delogierung bewilligen und der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Durchführung der zwangsweisen Räumung festsetzen. Meist ist der säumige Mieter zu diesem Zeitpunkt aber bereits verschwunden.
Neben schnellerer Verfahren empfiehlt Donnerbauer präventive Maßnahmen seitens der Vermieter. "Es ist zu empfehlen, sich möglichst genau über den neuen Vermieter zu informieren. Man soll unbedingt die Identität feststellen, sich einen Gehaltszettel vorlegen lassen und sich erkundigen, wo der Mieter vorher gewohnt hat und welche Gründe es für seinen Auszug gab", so der ÖHGB-Präsident.
Donnerbauer betont, dass es sich hier nicht um soziale Härtefälle handelt, die sich einfach die Miete nicht mehr leisten können, sondern um vorsätzlich handelnde Betrüger.