Gemütsbewegung muss für Inländer verständlich sein. | Scheidungsabsicht allein reicht nicht. | Wien. Nach einer Woche der öffentlichen Entrüstung hat das Justizministerium einen Weg gefunden, zum umstrittenen Totschlag-Urteil Stellung zu nehmen: mittels neutralem Erlass, gezeichnet vom Leiter der Straflegistik im Justizministerium, zur Rechtsauslegung einer "allgemein begreiflichen Gemütsbewegung", der Voraussetzung für das Totschlags-Delikt. Dazu bedarf es "immer auch der Verständlichkeit aus österreichischer Sicht".
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Konkret verurteilte das Schöffengericht einen gebürtigen Türken zu sechs Jahren Haft wegen versuchtem Totschlag nach einem Ehestreit. Der Staatsanwalt hat in einem Eröffnungsstatement auf die türkische Herkunft des Täters verwiesen und sie als Mitbegründung für die Gemütsbewegung des Angeklagten angeführt. Zum Eklat kam es, weil die Frau sich trennen wollte. Im Affekt hat der Täter wiederholt mit dem Messer auf seine Frau eingestochen. Und diese "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" war wiederum Dreh- und Angelpunkt, weswegen die Anklage auf versuchten Totschlag lautete - und nicht auf Mord.
Das Signal, das die Öffentlichkeit vernommen hatte, war verheerend: In Zuwanderungsmilieus werde mit anderen Maßstäben gemessen. Aus den Äußerungen von Juristen kristallisierte sich heraus, dass unterschiedliche Theorien darüber herrschen, inwieweit der Background eines Täters in die Urteilsfindung mit hineinspielen darf.
Frauenhäuser und Polit-Parteien forderten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner auf, zum "Skandal-Urteil" Stellung zu beziehen. "Eine Ministerin kommentiert keine Urteile", hieß es dazu knapp aus dem Justizministerium.
Scheidung kein Grund
Am Montag wurde dennoch vom Justizministerium ein Erlass verschickt. Inhalt: Die Rechtsauslegung des Totschlag-Paragraphen, gespickt mit Urteilen des Obersten Gerichtshofs. Kernaussage: "In fremden Sittenvorstellungen wurzelnde Affekte (können) nur dann allgemein begreiflich sein, wenn objektiv die Rechtsgemeinschaft in Österreich für eine solche Erregung noch sittliches Verständnis aufbringen kann." Und in Bezug auf den Geschlechter-Brennpunkt: "Gewalthandlungen" im Kontext der Scheidungs- oder Trennungsankündigung sprechen "gegen eine allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung."
Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, wurde in der Ehe des Täters schon viel gestritten. "Man weiß nie, was sich für Emotionen in einer Beziehung aufbauen. Wahrscheinlich passieren fast 80 Prozent aller Tötungsdelikte im Familienkreis", sagt Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht in Wien. "Die Gemütsbewegung gesteht man auch Inländern zu." Die Affekthandlung müsse individuell beurteilt werden. "Das Problem war vor allem, dass der Staatsanwalt auf den Migrationshintergrund Bezug genommen hat. Deswegen wird der Fall etwas aufgebauscht", so der Strafrechtsexperte. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Mordanklage (vor dem Geschworenengericht) der Täter eventuell nur wegen Körperverletzung verurteilt worden wäre. Denn Urteile der acht Laienrichter seien nicht berechenbar. Dementsprechend befürwortet Fuchs die Reform der Geschworenengerichtsbarkeit, die das Justizministerium in Angriff genommen hat.
Auf das aktuelle Urteil hat der Erlass keine Auswirkungen. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßte aber das "positive Signal an all jene Frauen, die von Gewalt betroffen sind".