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MigrantInnen eine Stimme geben

Von Martyna Czarnowska

Politik

Die "sofortige Einführung des passiven Betriebsratswahlrechts für ausländische KollegInnen" forderte gestern der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), Hans Sallmutter. Bei diesem Anliegen sieht sich die GPA durch eine Beurteilung der UNO-Menschenrechtskommission bestätigt: Diese verlangt von der Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen zu treffen.


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Zunächst ging es durch alle österreichischen Instanzen. Als 1993 ein türkischer Staatsbürger in Linz zum Betriebsrat gewählt wurde, klagte ein Kollege auf Aberkennung des Mandats - und bekam Recht, vom Landesgericht Linz bis hin zum Obersten Gerichtshof. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte die österreichische Rechtsmeinung, dass AusländerInnen nicht in den Betriebsrat gewählt werden dürfen.

Anderer Ansicht ist allerdings die UNO-Menschenrechtskommission. Im April 2002 kam sie zu der Entscheidung, dass der Ausschluss von Ausländer-Innen gegen Artikel 26 des Abkommens über zivile und politische Rechte verstoße. Österreich solle innerhalb von 90 Tagen das Prüfkomitee über unternommene Maßnahmen informieren.

Geschehen sei jedoch noch gar nichts, unterstrich GPA-Vorsitzender Hans Sallmutter. Dabei ist die Forderung nicht neu: Seit über zehn Jahren wolle die Gewerkschaft das passive Betriebsratswahlrecht für AusländerInnen durchsetzen. Nun sei es an der Regierung, das Erkenntnis umzusetzen, verlangte Sallmutter - und kritisierte gleichzeitig die aktuelle Zuwanderungspolitik Österreichs. Das "Schüren von Ängsten" sei unverantwortlich. Denn es seien nicht die AusländerInnen selbst, die "sozialen Wohlstand und Arbeitsplätze gefährden", sondern die Umstände, die zu einer Schlechterstellung - und in weiterer Folge beispielsweise zu Lohndumping - führen. Doch die Voraussetzung für Integration sei Gleichberechtigung, betonte Sallmutter.

Dem einen Schritt näher kommen möchte die GPA mit einem neuen Angebot für AusländerInnen: der Interessensgemeinschaft (IG) für ausländische Beschäftigte. Haben sich 200 MigrantInnen eingetragen, beginnt die IG zu leben, erklärt Nick Hauser. In Folge könnten MigrantInnen erstmals Funktionen auch in den Führungsgremien übernehmen, da die Interessensgemeinschaften aus ihrer Mitte VertreterInnen ins Bundesforum wählen.

Mit ihrer Forderung nach dem passiven Wahlrecht für AusländerInnen steht die Gewerkschaft übrigens nicht allein da. Auch die Arbeiterkammer setzt sich dafür ein. Darin wurde sie Anfang des Vorjahres von der EU-Kommission bestätigt. Diese hatte die Bundesregierung aufgefordert, das Wahlrecht einzuführen - sowohl bei AK- als auch bei Betriebsratswahlen.