Disziplinaroberkommission hält sich an Entscheidungen der Strafgerichte.
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Wien. "Die Disziplinaroberkommission agiert in einem relativ engen juristischen Korsett. Erst vor kurzem hat der Verwaltungsgerichtshof die Schwelle, ab der der Amtsverlust von Rechts wegen erfolgt, hinaufgesetzt", kritisiert ein Insider die Regelungen des Beamten-Dienstrechts.
In Misskredit geraten ist diese Disziplinaroberkommission jüngst nach einem Artikel der Stadtzeitung "Falter". Darin wird kritisiert, dass Polizisten, die den Schubhäftling Bakary J. 2006 den Schädelknochen mehrmals zertrümmert haben, trotz dieser Foltermethoden entweder in Pension geschickt wurden oder weiter Innendienst bei der Polizei versehen dürfen (drei von ihnen wurden vom Gericht zu acht Monaten, einer zu vier Monaten bedingt verurteilt). Begründet wurde dies von der Disziplinaroberkommission - auch "barmherzige Brüder" genannt - damit, dass sie "nicht von gewalttätiger Natur" seien. Die Beamten hätten sich in einer "allgemein begreiflichen Gemütsbewegung zur Tat hinreißen lassen". Auch Polizisten, die Kinderpornos gehortet haben, seien nicht entlassen worden, weil das - so die Begründung - "ein minderschweres Vergehen" wäre.
Das juristische Korsett ist vorgegeben, wenn es sich um eine Tat von Beamten handelt, die vor dem Strafgericht entschieden wird. In diesem Fall muss die Disziplinarkommission oder die Disziplinaroberkommission den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Lautet das Urteil auf mehr als ein halbes Jahr unbedingte Freiheitsstrafe oder auf mehr als ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe, erfolgt automatisch der Amtsverlust mit allen Auswirkungen: Verlust des Jobs, Verlust der Beamtenpension (Überführung der angesammelten Zeit in die Pensionsversicherung) und möglicherweise zusätzliche Geldstrafen.
Derzeit erfolgen Entscheidungen der Bundesoberkommission noch fast völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ab April müssen sie - allerdings anonymisiert - im Internet veröffentlicht werden. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek verwies darauf, dass diese Art der Kommissionen ein Auslaufmodell sei. An ihre Stelle treten ab 1. Jänner 2014 professionelle Richter. Bis dahin müsse es mehr Transparenz und eine Verschärfung des Beamtendienstrechts geben.
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