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Millionen für Flüchtlingshilfe-Monopol

Von Michael Ortner

Politik

Die heimische Flüchtlingsbetreuung konzentriert sich bei der gewinnorientierten ORS Service GmbH.


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Wien. Auskunftsscheu, umstritten, gewinnorientiert: Die ORS Service GmbH macht mit Flüchtlingen gute Geschäfte. Der große Andrang im Jahr 2015 verschaffte der ORS einen satten Gewinn: Er hat sich von einer auf 2,5 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Der Umsatz verdreifachte sich auf 66,6 Millionen Euro. Zahlen zu Umsatz und Gewinn 2016 liegen noch nicht vor, die ORS reagierte nicht trotz mehrfacher Anfragen.

Die Tochtergesellschaft der Schweizer ORS Service AG ist seit 2012 vom Innenministerium mit der Versorgung und Betreuung von Asylwerbern und Flüchtlingen in Österreich beauftragt. Derzeit unterhält das Innenministerium 31 Bundesbetreuungseinrichtungen, darunter etwa Traiskirchen oder Thalham, in denen aktuell 2035 Asylwerber (Stand: 24. Februar) von der ORS betreut werden. Laut Website von ORS werden rund 800 Mitarbeiter in ganz Österreich beschäftigt. Die Firma sucht laufend Personal, unter anderem Sozialbetreuer, Ärzte und Küchenhilfen.

Kritik von der Caritas

Kein schlechter Deal für die ORS. Denn der sogenannte "Rahmenvertrag" läuft erstens unbefristet, zweitens sichert er der ORS zu den Tagsätzen einen fixen monatlichen Sockelbetrag zu – unabhängig wie viele Asylwerber sich gerade in einer Unterkunft befinden. Daran gibt es seit langem Kritik, denn karitative Organisationen wie die Caritas oder die Diakonie bekommen diesen Betrag nicht. Sie erhalten lediglich den Tagsatz für Unterbringung und Verpflegung, der je nach Auslastung bezahlt wird. Dieser liegt nach einer Erhöhung um vier Euro aktuell bei 21 Euro pro Person.

Beim Sockelbetrag hüllte sich das Innenministerium mit Verweis auf eine Geheimhaltungsklausel in Schweigen – obwohl für die Betreuung Steuergelder aufgewendet werden. "Der Sockelbetrag muss ziemlich hoch sein, sonst könnte die ORS nicht Gewinn machen", glaubt die grüne Abgeordnete Alev Korun. Sie stellte Ende Jänner bereits die dritte Anfrage betreffend ORS an das Innenministerium. Aus der Antwort geht nun hervor, dass die ORS im vergangenen Jahr mit etwas über 20 Millionen Euro vom Ministerium bedacht wurde. 2012 waren es noch knapp 15 Millionen Euro Gesamtaufwendungen. Der Höchststand war im Jahr 2015, da wurden mehr als 28 Millionen Euro überwiesen.

Auftrag nicht ausgeschrieben

Undurchsichtig war auch die Vergabe des Flughafensozialdienstes. Am 2. Dezember wurde die Caritas vom Innenministerium informiert, dass die Betreuung von Asylsuchenden in einem Sondertransit des Flughafens Wien ab 29. Dezember von der ORS übernommen wird. Seitdem konzentriert sich die Flüchtlingsbetreuung zur Gänze bei ihr. "Das ist für uns nicht nur vollkommen überraschend, sondern nach 13 Jahren Zusammenarbeit mit dem Innenministerium extrem kurzfristig gekommen", sagt Caritas-Geschäftsführer Klaus Schwertner zur "Wiener Zeitung".

Sowohl das Flüchtlingshilfswerk UNHCR, der Flughafen Wien als auch die Polizei in Schwechat waren laut Schwertner sehr zufrieden mit der Arbeit der Caritas. Im vergangenen Jahr betreute man rund 600 Klienten. Acht Mitarbeiter kümmerten sich am Airport um Gestrandete. Bis auf einen kamen die Mitarbeiter in anderen Bereichen unter.

Korun: Vergabe hätte ausgeschrieben werden müssen

Jedes Jahr wurde ein neuer Fördervertrag abgeschlossen, vom Innenministerium gab es dafür 160.000 Euro. In den vergangenen Jahren sei dies eine reine Formsache gewesen, erzählt Schwertner. 2017 hätte der Fördervertrag eine Summe von 190.000 Euro umfasst. "Dem höher angesetzten Förderantrag für 2017 wurde, im Hinblick auf den Abruf der Leistung seitens ORS aus dem seit Jahren bestehenden Rahmenvertrag nicht mehr entsprochen", lautet die Begründung für den Wechsel zu ORS aus dem BMI. "Die Kosten sollen jedenfalls nicht höher sein, als die Projektförderung der Caritas", heißt es weiter.

Laut Alev Korun widerspricht die Vergabe des Flughafensozialdienstes Art.1 Abs. 2 des B-VG, wonach sich Bund, Länder und Gemeinden bei der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden "nach Möglichkeit gemeinnütziger humanitärer oder kirchlicher Einrichtungen oder Institutionen der freien Wohlfahrt bedienen" sollen. "Der Vertrag zwischen der Republik und der ORS ist zwar älter als das Gesetz, aber trotzdem gilt letzteres. Die Vergabe hätte ausgeschrieben werden müssen", sagt Korun.

Martin Schiefer, Anwalt für Vergaberecht, sieht das genauso: "Der Flughafensozialdienst wäre ganz klassisch auszuschreiben, da es sich um eine soziale Dienstleistung handelt. Das gilt im Wesentlichen für die gesamte Flüchtlingsbetreuung." Das Problem liegt aber in der unscharfen Trennung zwischen Förderwesen und Aufträgen. "Mehr als die Hälfte aller Förderungen sind eigentlich öffentliche Aufträge und unterliegen den Bestimmungen des Vergabegesetzes", sagt der Vergabeexperte. Förderungen muss das Ministerium im Gegensatz zu Aufträgen nicht öffentlich ausschreiben. Da es sich aber beim Flughafensozialdienst aber um einen Förderantrag gehandelt hat, sparte sich das Innenministerium die Ausschreibung.