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Millionenschulden bei Hypo und kaputte Riesen-Sphinxen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Stiftung zweier Söhne von Maler Ernst Fuchs geht in Konkurs. | Justiz stellt rund um zweite Anklage Ermittlungen wegen Bilanzfälschung ein.


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Wien. Bei einem der skurrilsten Nebenthemen der Causa Hypo Alpe Adria hat sich eine - vielleicht - entscheidende Wendung ergeben. Die Kunstpark Wien Privatstiftung eines Sohns und eines Stiefsohns des Malers Ernst Fuchs hat einen Konkursantrag eingebracht. Dies bestätigte der prominente Insolvenzanwalt Karl Engelhart, der seit Jänner im Vorstand der Stiftung sitzt, um deren finanzielle Angelegenheiten zu schlichten, auf Anfrage der „Wiener Zeitung”.

Wie berichtet, wollten die Fuchs-Söhne in den Jahren 2004/2005 in Wien einen Kunstpark errichten und erhielten dafür von der Kärntner Hypo zwischen drei und vier Millionen Euro Kredit ausbezahlt. Organisiert hat die Finanzierung Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold über das Büro des damaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider.

Gebaut wurde allerdings nichts, hört man aus Bankkreisen. Der Großteil des Geldes gilt als verschollen, die Hypo hat rund drei Millionen Euro wertberichtigt. Hinterfragenswert ist die Vermögenssituation der Stiftung: So muss geklärt werden, ob tatsächlich Ernst Fuchs der Urheber von vier gestifteten Gemälden ist. Selbiges gilt für neun Skulpturen, die der Hypo als Sicherheit dienen.

Streit mit Versicherung

Zu allem Übel sollen zwei der Skulpturen - sogenannte Sphinx-Großplastiken - beim Transport beschädigt worden sein. Wie zu hören ist, streitet die Stiftung diesbezüglich nun mit der Transportversicherung. Ob die Hypo am Ende des Tages zumindest einen Teil ihres Geldes wiedersehen wird, ist fraglich. Die Bank hat Anzeigen gegen mehrere involvierte Personen eingebracht, die Justiz ermittelt. Dem Vernehmen nach bestreiten die Fuchs-Söhne die Vorwürfe der Hypo.

Vorerst keine Ermittlungen mehr gibt es bei einem anderen Teilaspekt der Hypo-Causa: Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anklage wegen des Vorwurfs der Untreue rund um eine Kapitalerhöhung im Jahr 2004 eingebracht. (Betroffen sind die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zwei ehemalige Berater beziehungsweise Geschäftspartner der Bank. Alle weisen die Vorwürfe - gestützt auf Gutachten - zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.) Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft jedoch ihre Ermittlungen wegen Bilanzfälschung in diesem Zusammenhang gegen mehrere Ex-Hypo-Manager - darunter Kulterer und Striedinger - eingestellt. Dies ist insofern überraschend, als die Anklage sehr wohl auf einer Verletzung der Eigenmittelvorschriften fußt.

Die Staatsanwaltschaft kann gemäß Strafprozessordnung Ermittlungen in Bezug auf eine zusätzliche Straftat einstellen, wenn diese keinen wesentlichen Einfluss auf das Strafmaß hätte. Bei einer vorübergehenden Einstellung kann sie innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens die Ermittlungen wieder aufnehmen. Spannend ist die Frage einer angeblichen Bilanzfälschung hier auch deshalb, weil zu klären wäre, wann Aufsicht und Bilanzprüfer seinerzeit welche Informationen über die Kapitalerhöhung hatten.