Ist Slowenien Rechtsnachfolger Jugoslawiens, wie es 1955 zu Zeiten Titos und des Staatsvertrags bestand, oder nicht. Über diese Frage können sich die Nachbarländer Österreich und Slowenien derzeit grundsätzlich nicht einig werden.
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Ins Rollen kam die jüngste Diskussion, nachdem eine Delegation slowenischer Parlamentarier vergangene Woche nach eigener Auffassung von Nationalratspräsident Andreas Khol brüskiert worden war: Die Politiker berichteten in Ljubljana, Khol hätte sich geweigert, die Frage der slowenischen Minderheit in Österreich auf Grundlage des 1955 geschlossenen Staatsvertrages zu diskutieren.
Im Staatsvertrag, genauer gesagt im Artikel 7, sind die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheit in Österreich fixiert. Festgelegt ist etwa der Anspruch auf Elementarunterricht in der Muttersprache, eigene Mittelschulen, slowenisch und kroatisch als Amtssprache und das Recht auf zweisprachige Ortstafeln in gemischten Gebieten. Der Passus wurde auf Druck des jugoslawischen Staatspräsidenten Josip Broz Tito in den Staatsvertrag aufgenommen, nachdem Tito eine Abtretung Südkärntens an Jugoslawien nicht durchsetzen konnte.
Nach dem Bekanntwerden der Position Khols in Slowenien gab der Nationalratspräsident gegenüber der Tageszeitung "Delo" ein Interview, worin er seine Auffassung bekräftigte: Slowenien sei kein Rechtsnachfolger des Staatsvertrags. Er, Khol, sei erstaunt, dass die slowenische Parlamentarier-Delegation über diesen Umstand nicht vom slowenischen Botschafter in Wien in Kenntnis gesetzt worden war. "Ich glaube, die meisten Slowenen sind froh, dass ihr Staat kein Nachfolger des alten kommunistischen Regimes ist", so Khol gegenüber "Delo".
Zur Klärung der jeweiligen Positionen nicht beigetragen hat ein Besuch von Außenministerin Ursula Plassnik Ende Jänner in Ljubljana. Sloweniens Außenminister Dimitrij Rupel hatte damals betont, Slowenien sei in punkto Staatsvertrag sehr wohl Rechtsnachfolger des ehemaligen Jugoslawien. Plassnik wich aus und meinte, Österreich stehe "selbstverständlich" zu seinen Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag.
Auffassungsunterschiede grundlegend und bestätigt
Das slowenische Außenministerium beharrt aber auf seinem Standpunkt: In einer Aussendung von gestern wird festgehalten, dass es sich hier offenbar um ein "Missverständnis" handle. Alle internationalen Verträge, die das ehemalige Jugoslawien geschlossen habe und die sich auf Slowenien bezögen, hätten ihre Gültigkeit in Slowenien behalten. So auch der Österreichische Staatsvertrag von 1955. Weil der Staatsvertrag auch die Staatsgrenze bestimme, habe Slowenien das Recht zur "automatischen Nachfolge" Jugoslawiens als Vertragspartei. Es handle sich um einen der Verträge, die man nicht außer Kraft setzen könne, nur weil sich die Umstände geändert hätten, so das Statement. Im slowenischen Radio meldete sich darauf der österreichische Botschafter in Ljubljana, Valentin Inzko, zu Wort: Der Kärntner Slowene bekräftigte die Position Khols, beim Staatsvertrag handle es sich um einen "begrenzten Vertrag" mit einer genau festgelegten Zahl an Beteiligten. Alle Unterzeichner hätten im Jahre 1945 im Krieg mit Hitler-Deutschland stehen oder Teil der Anti-Hitler-Koalition sein müssen. "Eine neue Mitgliedschaft beim Staatsvertrag ist nicht möglich".