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Mindestsicherung in Ländern fix

Von Katharina Schmidt

Politik

In Kärnten "eher nicht rückwirkend". | In-Kraft-Treten der Landesgesetze abhängig vom Bund. | Wien/Kaprun. Wie es im Bund auch weitergeht - die Länder bekennen sich zur Mindestsicherung. Am Freitag bekräftigten die Soziallandesräte bei ihrer Konferenz in Kaprun, dass deren Umsetzung mit 1. September fix sei.


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Freilich mit der Einschränkung, dass einige die einheitliche Sozialhilfe erst rückwirkend einführen können. Während etwa in Niederösterreich, Vorarlberg und Salzburg die entsprechenden Beschlüsse in den Landtagen noch vor der Sommerpause fallen sollen, kommt es im Burgenland, in Tirol und in Oberösterreich zu Verzögerungen. Diese drei Länder wollen die Mindestsicherung am 1.Jänner 2011 einführen, sie aber rückwirkend mit 1. September 2010 auszahlen.

Ein Sonderfall ist Kärnten, das sich unter Verweis auf die bestehende Kärntner Mindestsicherung lange gegen eine bundesweit einheitliche Regelung gewehrt hat. Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat zwar die entsprechende 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bereits unterzeichnet, das Begutachtungsverfahren ist dort aber noch ausständig. Man werde die Mindestsicherung mit 1. Jänner einführen, hieß es auf Anfrage der "Wiener Zeitung" aus dem Büro von Soziallandesrat Christian Ragger (FPK). Allerdings werde dies "eher nicht" rückwirkend geschehen.

Steiermark: Beschluss vor Sommer wackelt

In der Steiermark wackelt der rechtzeitige Beschluss vor dem Sommer aus mehreren Gründen: So fordert die SPÖ die 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung (eigentlich ist nur die 12-malige Zahlung vorgesehen, den Ländern sind Mehrleistungen aber freigestellt), findet dafür aber im Landtag nicht die nötige Mehrheit. Gleichzeitig sind die Parteien mitten im Vorwahlkampf für die Landtagswahl im Herbst (siehe Artikel Seite 9) - was wiederum das Geplänkel um die 14-malige Auszahlung erklärt. Ein Beschluss ist eigentlich in der Landtagssitzung am 6. Juli vorgesehen, ob dieser Termin eingehalten wird, ist aber unklar.

Am weitesten fortgeschritten ist der Gesetzgebungsprozess in Wien: Dort soll der Landtagsbeschluss am 24. Juni erfolgen. Bereits am Donnerstag hat der Sozialausschuss das Gesetz zur Mindestsicherung ebenso durchgewunken wie die entsprechende 15a-Vereinbarung und einen sogenannten "Vorbehalt".

Mit dem Vorbehalt wird klargestellt, dass die Mindestsicherung in Wien nur dann in Kraft tritt, wenn die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen getroffen sind. "Dieses Gesetz tritt mit In-Kraft-Treten der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung in Kraft", heißt es darin. Sprich: Gibt es im Bund keine Einigung, kann das Land die Mindestsicherung dennoch nicht im Alleingang auszahlen.

Diese Art des "Vorratsbeschlusses" - also ein bereits beschlossenes Gesetz vom In-Kraft-Treten eines anderen abhängig zu machen - ist laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer "durchaus üblich" und "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Sollte die Regierung die Mindestsicherung nicht beschließen, bestehen für die Länder keine gesetzlichen Verpflichtungen. Der sogenannte Vertrauensschutz - die Bürger müssen auf ein Gesetz vertrauen können - gelte hier nicht: Dieser sei nur bei bestehenden Gesetzen, aus denen eine berechtigte Erwartungshaltung erwachse, relevant.

Erst im Juli im Nationalrat

Im Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer geht man davon aus, dass sich ein Beschluss der Mindestsicherung vor dem Sommer ausgehen wird. Der Fahrplan dafür ist freilich ungewiss: Eine für Montag angesetzte Sondersitzung des Sozialausschusses wurde abgesagt. Aus Termingründen werde es kommende Woche keinen Sozialausschuss geben, hieß es von SPÖ und ÖVP.

Der nächste reguläre Ausschusstermin ist am 30. Juni.Damit ist eine Verabschiedung der Mindessicherung im Nationalrat erst im Juli möglich. Dafür haben die Koalitionspartner nun mehr Zeit für Verhandlungen in Sachen Transparenzdatenbank. Die ÖVP hatte ja ihre Zustimmung zur Mindestsicherung von einer Einigung über die Datenbank abhängig gemacht.