Zum Hauptinhalt springen

Mindeststandards gegen Rassismus

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

EU will Maßstäbe für strafrechtliche Ahndung setzen. | Leugnung des Holocaust betroffen. | Brüssel/Luxemburg. Die EU will Mindeststandards für die strafrechtliche Ahndung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einführen. Umfassen soll das neue EU-Gesetz die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen Menschen einer bestimmten Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft oder Religion. Weiters soll das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust und anderer Völkermorde bestraft werden, soweit es als Aufruf zur Gewalt oder deren Auslöser verstanden werden kann. EU-weit soll für diese Delikte künftig eine Höchststrafe von mindestens ein bis drei Jahren gelten. Diese komplizierte Formulierung sei gewählt worden, weil so etwa der Europäische Haftbefehl für die Delinquenten greife, hieß es. Jedem Mitgliedsland steht es frei, härtere Strafen vorzusehen - in Österreich steht auf die Leugnung des Holocaust bis zu zehn Jahre Haft.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Diplomaten zeigten sich zuversichtlich, dass sich die EU-Justizminister heute, Donnerstag, auf das neue Gesetz einigen und damit ein seit 2001 dauerndes Ringen beenden. Ein Unsicherheitsfaktor seien lediglich noch die baltischen Staaten, die von Polen und Slowenien unterstützt gerne auch noch die Verbrechen des Stalinismus erfasst hätten. Da diese die meisten Mitgliedsstaaten aber nicht vordergründig als rassistisch motiviert ansehen, sollen die "Straftaten totalitärer Regime" in einer gesonderten Erklärung festgehalten werden.

Spielraum für Definition

Bei dem geplanten EU-Gesetz handelt es sich um einen Minimalkompromiss über den die skandinavischen Länder und Großbritannien nicht bereit sind, hinauszugehen. Sie lehnen jede Einschränkung der Meinungsfreiheit grundsätzlich ab. Wie Völkermorde außer dem Holocaust definiert oder dessen Leugnung als Aufruf zur Gewalt gewertet wird, bleibt so den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung überlassen. Entgegen ursprünglichen Plänen soll auch das Führen und Zeigen einschlägiger Symbole wie des Hakenkreuzes nicht EU-weit unter Strafe gestellt werden.

Dennoch ergibt sich auch für Österreich, das Nazi-Symbole strikt verboten hat, Anpassungsbedarf durch das neue EU-Gesetz. So stehe bisher nur die Leugnung des Holocaust, nicht aber anderer Völkermorde unter Strafe.